Nach § 6 in Verbindung mit § 47
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) sollen Gemeindestraßen dem öffentlichen
Verkehr gewidmet werden.
Dies ist bislang nicht in allen
Gemeindeteilen der Gemeinde Bippen erfolgt, weshalb die Verwaltung nun das Straßenbestandsverzeichnis
für den Gemeindeteil Lonnerbecke überarbeitet bzw. neu erstellt hat.
Im Rahmen einer Bereisung am 22.03.2023
wurden von mir und Herrn von der Haar Beschaffenheit und Zustand der Straßen
und Wege festgestellt.
In der Anlage ist ein entsprechender
Übersichtsplan sowie eine Aufstellung der einzelnen Straßen und Wege nebst
Beschlussvorschlag beigefügt.
Damit Wege und Straßen dem öffentlichen
Verkehr gewidmet werden können, muss die Gemeinde Bippen
Grundstückseigentümerin sein. Da einige Wege- und Straßengrundstücke im
„Grundbuch nicht gebucht“ sind, ist für diese Grundstücke ein
Grundbuchanlegungsverfahren beim Amtsgericht Bersenbrück zu beantragen.
Es wird beantragt, diese Grundstücke in das
Grundbuch der Gemeinde Bippen einzutragen, da es sich um Wege- und
Straßengrundstücke handelt, die von alters her öffentliche Wege sind.
Im Rahmen dieses Verfahrens werden die
direkten Grundstücksnachbarn und auch die Öffentlichkeit beteiligt; es wird
Gelegenheit für Einwände und Stellungnahmen gegeben.
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Der Bürgermeister |
In Vertretung
(Hausfeld)
Anlagen