Betreff
Straßenbestandsverzeichnis für den GT Lonnerbecke
Vorlage
BIP/016/2023
Art
Beschlussvorlage Bippen

Nach § 6 in Verbindung mit § 47 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) sollen Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

Dies ist bislang nicht in allen Gemeindeteilen der Gemeinde Bippen erfolgt, weshalb die Verwaltung nun das Straßenbestandsverzeichnis für den Gemeindeteil Lonnerbecke überarbeitet bzw. neu erstellt hat.

 

Im Rahmen einer Bereisung am 22.03.2023 wurden von mir und Herrn von der Haar Beschaffenheit und Zustand der Straßen und Wege festgestellt.

 

In der Anlage ist ein entsprechender Übersichtsplan sowie eine Aufstellung der einzelnen Straßen und Wege nebst Beschlussvorschlag beigefügt.

 

 

Damit Wege und Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden können, muss die Gemeinde Bippen Grundstückseigentümerin sein. Da einige Wege- und Straßengrundstücke im „Grundbuch nicht gebucht“ sind, ist für diese Grundstücke ein Grundbuchanlegungsverfahren beim Amtsgericht Bersenbrück zu beantragen.

Es wird beantragt, diese Grundstücke in das Grundbuch der Gemeinde Bippen einzutragen, da es sich um Wege- und Straßengrundstücke handelt, die von alters her öffentliche Wege sind. 

Im Rahmen dieses Verfahrens werden die direkten Grundstücksnachbarn und auch die Öffentlichkeit beteiligt; es wird Gelegenheit für Einwände und Stellungnahmen gegeben.


 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

(Hausfeld)

 

 

Anlagen