Betreff
Richtlinie über die Zulassung von Freiflächen- und Agriphotovoltaikanlagen
Vorlage
FB 5/018/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage FB 5/047/2022 „Landesraumordnungsprogramm - Fortschreibung 2022 - Umgang mit Anfragen zu Freiflächenphotovoltaik und Windenergieanlagen“. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 beschlossen, Anfragen zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaik- und Windenergieanlagen außerhalb der dafür vorgesehen Flächen zurück zu stellen, bis die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Osnabrück vorliegt und seitens der Stadt Fürstenau eine Richtlinie für die Zulassung von Freiflächenphotovoltaik beschlossen wurde.

 

Zwischenzeitlich wurde durch die Verwaltung der anliegende Entwurf der Richtlinie über die Zulassung von Freiflächen- und Agriphotovoltaikanlagen in der Stadt Fürstenau entworfen. Neben der Definition von Ausschluss- und Gunstflächen wird darin auch eine flächenmäßige Obergrenze für die Ausweisung von PV-Flächen festgelegt, um eine frühzeitige Evaluation und politische Abstimmung zu ermöglichen. Ein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes begründet die beigefügte Richtlinie nicht, die Entscheidung darüber trifft der Stadtrat. Allerdings ermöglicht die Richtlinie eine Beratung potenzieller Interessenten und Vorbereitung der Ratsbeschlüsse.

 


W a g e n e r

 

W ü b b e l

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Der anliegende Entwurf der Richtlinie über die Zulassung von Freiflächen- und Agriphotovoltaik-anlagen in der Stadt Fürstenau wird beschlossen.