Es wird Bezug genommen auf die Vorlage FB 5/047/2022
„Landesraumordnungsprogramm - Fortschreibung 2022 - Umgang mit Anfragen zu
Freiflächenphotovoltaik und Windenergieanlagen“. Der Stadtrat hat in seiner
Sitzung vom 13.12.2022 beschlossen, Anfragen zur Errichtung von
Freiflächenphotovoltaik- und Windenergieanlagen außerhalb der dafür vorgesehen
Flächen zurück zu stellen, bis die Fortschreibung des Regionalen
Raumordnungsprogramms für den Landkreis Osnabrück vorliegt und seitens der
Stadt Fürstenau eine Richtlinie für die Zulassung von Freiflächenphotovoltaik
beschlossen wurde.
Zwischenzeitlich wurde durch
die Verwaltung der anliegende Entwurf der Richtlinie
über die Zulassung von Freiflächen- und Agriphotovoltaikanlagen in der Stadt
Fürstenau entworfen. Neben der Definition von Ausschluss- und Gunstflächen wird
darin auch eine flächenmäßige Obergrenze für die Ausweisung von PV-Flächen
festgelegt, um eine frühzeitige Evaluation und politische Abstimmung zu
ermöglichen. Ein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes begründet
die beigefügte Richtlinie nicht, die Entscheidung darüber trifft der Stadtrat.
Allerdings ermöglicht die Richtlinie eine Beratung potenzieller Interessenten
und Vorbereitung der Ratsbeschlüsse.
W a g e n e r |
|
W ü b b e l |
Fachdienst II |
|
Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der anliegende Entwurf der Richtlinie über die Zulassung von Freiflächen- und Agriphotovoltaik-anlagen in der Stadt Fürstenau wird beschlossen.