Betreff
Mittelfristige Finanzplanung der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 3/005/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Samtgemeinde Fürstenau plant in den nächsten Jahren die Umsetzung vieler zusätzlicher Bauprojekte, die bisher in der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht aufgeführt sind. Die Bauprojekte ergeben sich aus den zusätzlichen Pflichtaufgaben wie Ausbau Ganztag, KiTa- und Krippenentwicklung aber auch aus dem Sanierungsstau, der sich durch langjährig notwendige Konsolidierung ergeben hat.

 

Eine erste grobe Kostenermittlung könnte zu zusätzlichen investiven Kosten in den Jahren 2024 bis 2027 von rd. 30 Mio. € führen. Bei den zugrunde gelegten Projektkosten und den Umsetzungszeiträumen handelt es sich um sehr grobe Schätzungen, da Dauer und Kosten von vielen Faktoren abhängig sind, die zum heutigen Zeitpunkt noch nicht ersichtlich sind. Genaue Raumbedarfe liegen häufig noch nicht vor. Insbesondere bei den Kosten im Grundschulbereich ist noch nicht ersichtlich, ob es sich bei den investiven Maßnahmen um Neubauten oder Sanierungen handeln wird. Auch ist das Thema Fördermittel noch nicht intensiv geprüft und berücksichtigt worden. Daher muss bei jeder investiven Baumaßnahme die mittelfristige Finanzplanung und der sich abzeichnende Verschuldungsstand berücksichtigt werden. Das Ziel von Politik und Verwaltung muss es sein, so zu planen und zu bauen, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der Samtgemeinde weiterhin gewährleistet bleibt.

 

Die möglichen Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung ergeben sich aus der beigefügten Tabelle.


M o o r m a n n

 

W ü b b e l

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Samtgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.