Betreff
Bedarfszuweisung - Abschluss einer Zielvereinbarung zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung
Vorlage
FG 20/009/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat mit dem als Anlage beigefügten Erlass vom 22.03.2007 der Samtgemeinde Fürstenau eine Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage im Antragsverfahren 2006 gem. § 13 des Nds. Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) in Höhe von 900.000,00 € in Aussicht gestellt.

 

Der Gesamtbetrag der Bedarfszuweisung beläuft sich auf 10,2 % der maßgebenden Fehlbeträge 2005 im Verwaltungshaushalt aller Mitgliedsgemeinden einschließlich Samtgemeinde in Höhe von 8.882.179,47 €. Der sich hiernach ergebende Betrag wurde mathematisch auf volle 50.000,00 € gerundet.

 

Die für die Bewilligung von Bedarfszuweisungen erforderlichen Voraussetzungen auf der Grundlage der Neukonzeption zum Verteilungsverfahren - Mindestfehlbetragsquote, Abweichung von der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft - liegen vor. Darüber hinaus muss die Samtgemeinde Fürstenau erneut ggf. zusammen mit den Mitgliedsgemeinden eine akzeptable „Zielvereinbarung zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung“ mit dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport abschließen. Die Zielvereinbarung ist dem Ministerium bis zum 31.05.2007 vorzulegen.

 

Die Samtgemeinde Fürstenau und ggf. die Mitgliedsgemeinden haben daher zunächst weitere konkrete Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten, die mindestens dem o.g. Konsolidierungsbeitrag entsprechen und diese als zusätzlichen eigenen Konsolidierungsbeitrag ausweisen. Dabei sollten auch mögliche haushaltsentlastende Wirkungen durch interkommunale Zusammenarbeit mit einbezogen werden. Auch das bisherige Haushaltsgebaren und die bisherigen Konsolidierungsbemühungen sowie die Bereitschaft, alle Möglichkeiten zur Haushaltsentlastung konstruktiv zu nutzen, werden gewürdigt.

 

Weiterhin ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die Bedarfszuweisung auf die einzelnen Verwaltungseinheiten verteilt werden soll. Die Fehlbeträge 2005 im Verwaltungshaushalt (einschließlich noch nicht veranschlagter Fehlbeträge aus Vorjahren) betragen:

 

                            a) Samtgemeinde Fürstenau                 5.134.529,10 €

                            b) Stadt Fürstenau                                 3.245.272,91 €

                            c) Gemeinde Bippen                                 470.768,64 €

                            d) Gemeinde Berge                                     31.608,82 €

 

Ein Entwurf der Zielvereinbarung wird zurzeit von der Verwaltung erarbeitet und in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 10.05.2007 vorgelegt.

 

Nach Rücksprache mit dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport ist eine Fristverlängerung für die Vorlage der beschlossenen Zielvereinbarung nicht möglich. Voraussichtlich in der 21. Kalenderwoche kann mit einer Antwort gerechnet werden, ob die Zielvereinbarung in der dann vorliegenden Fassung akzeptiert wird. Somit muss am 30.05.2007 eine zusätzliche Sitzung des Samtgemeinderates stattfinden.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Keiner.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen können die steigenden Haushaltsdefizite begrenzt werden.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II