Betreff
Wahl des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Ohrtermersch - Ohrte
Vorlage
FB 2/003/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Ohrtermersch/ Ohrte haben in der stattgefundenen Jahreshauptversammlung am 16. Februar 2007 den bisherigen Ortsbrandmeister Herrn Gustav Krone, Hütfeldstraße 15, 49626 Bippen – Ohrtermersch, einstimmig wieder gewählt und dem Samtgemeinderat zur Wiederwahl als Ortsbrandmeister vorgeschlagen.

 

Nach § 13 Abs. 2 des Nds. Gesetztes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Nds. Brandschutzgesetz) vom 08.03.1978 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Nds. Brandschutzgesetz vom 30.06.1985  (Nds. GVB1. S. 246) werden die Ortsbrandmeister sowie die stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung bestimmt der Rat der Gemeinde nach Anhörung des Kreisbrandmeisters.

 

Der Kreisbrandmeister hat einer weiteren Ernennung zwischenzeitlich zugestimmt.


(Kormann)

 

(Selter)

Fachbereich 2

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

- als Empfehlung an den Samtgemeinderat -

 

Herr Gustav Krone wird für die Dauer von weiteren 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Ohrtermersch/Ohrte ernannt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II