Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Ohrtermersch/
Ohrte haben in der stattgefundenen Jahreshauptversammlung am 16. Februar 2007
den bisherigen Ortsbrandmeister Herrn Gustav Krone, Hütfeldstraße 15, 49626
Bippen – Ohrtermersch, einstimmig wieder gewählt und dem Samtgemeinderat zur
Wiederwahl als Ortsbrandmeister vorgeschlagen.
Nach § 13 Abs. 2 des Nds. Gesetztes über den Brandschutz und
die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Nds. Brandschutzgesetz) vom 08.03.1978
(Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt), zuletzt geändert durch das Gesetz zur
Änderung des Nds. Brandschutzgesetz vom 30.06.1985 (Nds. GVB1. S. 246) werden die Ortsbrandmeister
sowie die stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Dauer von 6 Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung bestimmt der Rat der
Gemeinde nach Anhörung des Kreisbrandmeisters.
Der Kreisbrandmeister hat einer weiteren Ernennung
zwischenzeitlich zugestimmt.
(Kormann) |
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(Selter) |
Fachbereich 2 |
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Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
- als Empfehlung an den Samtgemeinderat -
Herr Gustav Krone wird für die Dauer von weiteren 6 Jahren
in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen
Feuerwehr Ohrtermersch/Ohrte ernannt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II