Betreff
Verleihung des Ehrenbürgerrechtes an Herrn Herbert Gans
Vorlage
FG 10/001/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Beide Gruppen/ Fraktionen im Stadtrat haben sich dafür ausgesprochen, dem ehemaligen Bürgermeister Herbert Gans aufgrund seines langjährigen besonderen Einsatzes für die Stadt Fürstenau die Ehrenbürgerrechte zu verleihen.

 

Gemäß § 29 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsrecht (NKOVG) kann die Gemeinde Personen, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes ist die bedeutendste Auszeichnung, die eine Gemeinde zu vergeben hat. Die Verdienste können im kulturellen, wissenschaftlichen, kommunalpolitischen oder wirtschaftlichen Bereich liegen. Die Verleihung erfordert das Einverständnis des zu Ehrenden. Üblicherweise wird sie durch Aushändigung einer Urkunde im Rahmen einer Feierstunde vorgenommen. Die Verleihung begründet keinerlei Pflichten gegenüber der Gemeinde.

 

 


M o o r m a n n

 

W ü b b e l

Fachdienst I

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Herrn Herbert Gans wird das Ehrenbürgerrecht der Stadt Fürstenau verliehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

- Keine -

 

 

R a m l e r

Fachbereich 3