Betreff
Ernennung von Rolf Tepe zum Ehrenortsbrandmeister
Vorlage
FG 32/007/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Auf der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Vechtel vom 24.02.2023 wurde Herr Rolf Tepe aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr und der damit erworbenen Verdienste zur Wahl als Ehrenortsbrandmeister vorgeschlagen.

 

Herr Rolf Tepe war vom März 1998 bis März 2002 zunächst als stv. Ortsbrandmeister und anschließend von März 2002 bis Dez. 2022 als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Vechtel tätig. Er wurde auf eigenen Wunsch aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.

 

Die Verleihung von Ehrenbezeichnungen ist nach § 58 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG Aufgabe des Rates. Er entscheidet über die Schaffung sonstiger Ehrenbezeichnungen und die Voraussetzungen für die Verleihung nach seinem Ermessen, ohne gesetzliche Vorgaben und ohne Beteiligung der Aufsichtsbehörde.

 

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 (SG/SGR/01/2018, P. Ö 9, S. 4) nachstehende Richtlinien für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen im Feuerwehrwesen beschlossen.

 

Ehrenbezeichnungen im Feuerwehrwesen können unter Einhaltung der zuvor genannten Richtlinien verliehen werden:

 

1.    Die zu ehrende Person muss in Ehren ausgeschieden sein.

2.    Die zu ehrende Person muss sich besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen in der Samtgemeinde Fürstenau erworben haben.

3.    Die ehrenamtliche Tätigkeit muss mindestens drei Wahlperioden in der Samtgemeinde Fürstenau ausgeübt worden sein. Dabei muss die ehrenamtliche Tätigkeit nicht über die gesamte Dauer dreier Wahlperioden und auch nicht zusammenhängend oder in der gleichen Position ausgeübt worden sein.

4.    Der Antrag ist vom Orts-/ Samtgemeindekommando oder der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr in der Regel innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus der Funktion zu stellen.

 

Die Voraussetzungen für die Ernennung von Herrn Rolf Tepe zum Ehrenortsbrandmeister liegen vor.

 

 

 

 


F ö c k e

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr und der damit erworbenen Verdienste um das Feuerwehrwesen in der Samtgemeinde Fürstenau wird

Herr Rolf Tepe zum Ehrenortsbrandmeister ernannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Nein

 

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I