Herr Rolf Tepe war vom März 1998 bis März 2002 zunächst als stv. Ortsbrandmeister und anschließend von März 2002 bis Dez. 2022 als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Vechtel tätig. Er wurde auf eigenen Wunsch aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.
Die Verleihung von
Ehrenbezeichnungen ist nach § 58 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG Aufgabe des Rates. Er
entscheidet über die Schaffung sonstiger Ehrenbezeichnungen und die
Voraussetzungen für die Verleihung nach seinem Ermessen, ohne gesetzliche
Vorgaben und ohne Beteiligung der Aufsichtsbehörde.
Der Rat der
Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 (SG/SGR/01/2018, P.
Ö 9, S. 4) nachstehende Richtlinien für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen
im Feuerwehrwesen beschlossen.
Ehrenbezeichnungen im Feuerwehrwesen können unter
Einhaltung der zuvor genannten Richtlinien verliehen werden:
1.
Die zu ehrende Person muss in Ehren ausgeschieden
sein.
2.
Die zu ehrende Person muss sich besondere
Verdienste um das Feuerwehrwesen in der Samtgemeinde Fürstenau erworben haben.
3.
Die ehrenamtliche Tätigkeit muss mindestens drei
Wahlperioden in der Samtgemeinde Fürstenau ausgeübt worden sein. Dabei muss die
ehrenamtliche Tätigkeit nicht über die gesamte Dauer dreier Wahlperioden und
auch nicht zusammenhängend oder in der gleichen Position ausgeübt worden sein.
4.
Der Antrag ist vom Orts-/ Samtgemeindekommando oder
der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr in der Regel innerhalb eines Jahres
nach Ausscheiden aus der Funktion zu stellen.
Die
Voraussetzungen für die Ernennung von Herrn Rolf Tepe zum Ehrenortsbrandmeister
liegen vor.
F ö c k e |
M o o r m a n n |
W ü b b e l |
Fachbereich 2 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr und der damit erworbenen Verdienste um das Feuerwehrwesen in der Samtgemeinde Fürstenau wird
Herr Rolf Tepe zum Ehrenortsbrandmeister ernannt.