Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 29.11.2022
beschlossen, für die Innenbereichssatzung „Zwischen Voltlager Straße und B 214“
eine 2. Änderung aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich in der Ortslage
Schwagstorf zwischen der L 102 „Voltlager Straße“ und B 214 „Hauptstraße“ und
umfasst eine Größe von ca. 2,66 ha.
Für das Plangebiet besteht die
Innenbereichssatzung „Zwischen Voltlager Straße und B 214“ aus dem Jahr 1998.
Die Innenbereichssatzung umfasst sowohl eine Klarstellungssatzung, als auch
eine erweiterte Abrundungssatzung gem. § 4 Abs. 2 BauGB-Maßnahmengesetz. Dieses
Gesetz zielte vom Grundsatz darauf ab, dass bei der Aufstellung, Änderung,
Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen nach dem BauGB dem dringenden
Wohnungsbedarf der Bevölkerung besonders Rechnung getragen werden soll. Die
Stadt Fürstenau beabsichtigt durch die Änderung der Innenbereichssatzung die
Zulässigkeit von Vorhaben nicht nur auf Wohngebäude zu beschränken, sondern
künftig beispielsweise auch weitere nicht störende gewerbliche Nutzungen
zuzulassen. Im Plangebiet bestehen konkrete Erweiterungsabsichten eines
ansässigen Gewerbebetriebes zum Anbau einer Lagerhalle mit Büroräumen.
Die IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG wurde auf Grundlage einer Angebotsabfrage mit der Aufstellung der 2. Änderung der Innenbereichssatzung beauftragt.
In Ausführung des v. g. Beschlusses fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 29.12.2022 bis einschließlich 31.01.2023 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.12.2022 um Stellungnahme bis zum 31.01.2023 gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen (Stand: Offenlegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) stehen digital zwecks Prüfung und Beratung zur Verfügung:
- Innenbereichssatzung „Zwischen Voltlager Straße und B 214“, 2. Änderung
- Begründung
- Abwägungsvorschlag
Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Das Ergebnis zu den v. g. Beteiligungsverfahren wird in der Sitzung vorgestellt und eingehend erläutert.
E s d e r s |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 5 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2. Der Innenbereichssatzung „Zwischen Voltlager Straße und B 214“, 2. Änderung, einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.