Betreff
Innenbereichssatzung "Zwischen Voltlager Straße und B 214", 2. Änderung
Vorlage
FB 5/012/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 beschlossen, für die Innenbereichssatzung „Zwischen Voltlager Straße und B 214“ eine 2. Änderung aufzustellen.

 

Das Plangebiet befindet sich in der Ortslage Schwagstorf zwischen der L 102 „Voltlager Straße“ und B 214 „Hauptstraße“ und umfasst eine Größe von ca. 2,66 ha.

 

Für das Plangebiet besteht die Innenbereichssatzung „Zwischen Voltlager Straße und B 214“ aus dem Jahr 1998. Die Innenbereichssatzung umfasst sowohl eine Klarstellungssatzung, als auch eine erweiterte Abrundungssatzung gem. § 4 Abs. 2 BauGB-Maßnahmengesetz. Dieses Gesetz zielte vom Grundsatz darauf ab, dass bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen nach dem BauGB dem dringenden Wohnungsbedarf der Bevölkerung besonders Rechnung getragen werden soll. Die Stadt Fürstenau beabsichtigt durch die Änderung der Innenbereichssatzung die Zulässigkeit von Vorhaben nicht nur auf Wohngebäude zu beschränken, sondern künftig beispielsweise auch weitere nicht störende gewerbliche Nutzungen zuzulassen. Im Plangebiet bestehen konkrete Erweiterungsabsichten eines ansässigen Gewerbebetriebes zum Anbau einer Lagerhalle mit Büroräumen.

 

Die IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG wurde auf Grundlage einer Angebotsabfrage mit der Aufstellung der 2. Änderung der Innenbereichssatzung beauftragt.

 

In Ausführung des v. g. Beschlusses fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 29.12.2022 bis einschließlich 31.01.2023 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.12.2022 um Stellungnahme bis zum 31.01.2023 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen (Stand: Offenlegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) stehen digital zwecks Prüfung und Beratung zur Verfügung:

 

-    Innenbereichssatzung „Zwischen Voltlager Straße und B 214“, 2. Änderung

-    Begründung

-    Abwägungsvorschlag

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Das Ergebnis zu den v. g. Beteiligungsverfahren wird in der Sitzung vorgestellt und eingehend erläutert.


E s d e r s

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

2.    Der Innenbereichssatzung „Zwischen Voltlager Straße und B 214“, 2. Änderung, einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme: 3.470,04€

 

R a m l e r

Fachbereich 3