Betreff
Sicherung der Grundschul-Standorte in der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FG 40/006/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Samtgemeinde Fürstenau als Schulträger hält zur Zeit sechs Grundschulen in ihrem Bereich vor.

 

Bereits im Jahr 2003 wurde die Zukunft der Grundschulen im Rahmen der Umsetzung der Schulstrukturreform für die Schulen in Trägerschaft der Samtgemeinde Fürstenau in den Gremien der Samtgemeinde Fürstenau thematisiert. Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 30.10.2003 für den Primarbereich folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Die Samtgemeinde Fürstenau als Schulträgerin in Fürstenau beabsichtigt, sofern die Schülerzahlen dies erfordern, die Grundschule für Schüler des Kath. Bekenntnisses in Fürstenau in den nächsten Jahren auslaufen zu lassen.

Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, diesbezüglich Gespräche mit der Schulleitung, den Eltern der Schülerinnen und Schüler, den zuständigen Gremien der Kath. Kirche und dem Schulaufsichtsamt zu führen und die weiteren Einzelheiten und Termine zu erörtern und abzustimmen.

 

  1. Die Samtgemeinde Fürstenau als Schulträgerin nimmt zur Kenntnis, dass die Grundschule für Schüler aller Bekenntnisse in Grafeld nicht mehr einzügig ist und auch die Einzügigkeit in den nächsten Jahren nicht erreichen wird. Die Niedersächsische Landesregierung sagt in einer Verordnung zum neuen Schulgesetz dazu folgendes:

„Grundschulen, die wegen zu geringer Schülerzahlen nicht einzügig geführt werden können, dürfen fortgeführt werden, wenn

 

    1. andernfalls wesentlich ungünstigere Schulwege entstehen würden und
    2. die vom Kultusministerium festgelegten Mindestschülerzahlen pro Jahrgang eingehalten werden können.

 

Anmerkung: Eine derartige Festlegung von Mindestschülerzahlen pro Jahrgang gibt es zur Zeit nicht.“

 

Aufgrund dieser Situation sieht die Samtgemeinde Fürstenau zurzeit keine Notwendigkeit, diese Schule zu schließen. Die Schüler- und Geburtenzahlen sowie die evtl. Festlegung des Landes Niedersachsen bezüglich der Mindestschülerzahlen sind zu beobachten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach einem Zeitraum von fünf Jahren, also im Jahr 2008, sollte diese Angelegenheit erneut in den Gremien der Samtgemeinde Fürstenau beraten werden.

 

  1. Der Landkreis wird als zuständige Planungsbehörde gebeten, die Festlegungen des Schulentwicklungsplanes zum Primarbereich, insbesondere aber die Abgrenzung der Schuleinzugsbereiche, unverändert in die ggf. notwendig werdende Fortschreibung zu übernehmen.

 

 

 

Da der jetzige Schulleiter der Grundschule Grafeld, Herr Hahn, zum Schuljahresbeginn 2007/2008 eine neue Stelle als Rektor an der Grundschule Hooksiel antritt, ist die Schulleiterstelle ab dem Zeitpunkt vakant.

 

Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten bezüglich der Besetzung der Schulleiterstelle und der übrigen Lehrerstellen bittet die Landesschulbehörde, Abteilung Osnabrück, die Samtgemeinde Fürstenau um eine Stellungnahme bezüglich des Fortbestehens der Grundschule Grafeld.

 

Die Samtgemeindeverwaltung ist in Absprache mit der Dezernentin der Landesschulbehörde, Frau Bethge, der Auffassung, dass die Grundschule Grafeld sowohl mit einer Schulleiterstelle als auch mit weiterem Schulpersonal besetzt werden kann. Auch aus pädagogischer Sicht ist ein Erhalt der kleineren Grundschulstandorte durchaus sinnvoll.

 

 

Aus den anliegenden Aufstellungen ergeben sich die Geburtenzahlen der Gemeinde Berge, einschließlich Ortsteile, vom 01.07.1998 bis 30.06.2006 und die Entwicklung der Schülerzahlen vom Schuljahr 1999/2000 bis Schuljahr 2006/2007.

 

 

 


 

 

 

 

 

 

(Klausing)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Beschluss des Rates der Samtgemeinde Fürstenau vom 30.10.2003 für den Primarbereich wird aufgehoben.

 

  1. Die Samtgemeinde Fürstenau spricht sich nachdrücklich für den Erhalt der derzeit bestehenden  und in der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Osnabrück festgeschriebenen Grundschulstandorte in der Samtgemeinde Fürstenau aus.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II