Betreff
Haushalt 2023 - Finanzwirtschaft
Vorlage
FG 20/003/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 08.12.2022 (SG/SGR/05/2022, P. Ö 16) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2023 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Finanzen und strategische Entwicklung fallen u.a. folgende Produkte:

 

·        111.51 – Finanzverwaltung                                                       Seite 63

 

Ergebnishaushalt:

 

Gegenüber den Haushaltsansätzen 2022 haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.

 

 

·        611.10 – Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen             Seite 139

 

Ergebnishaushalt:

 

Sachkonto 311100 – Schlüsselzuweisungen vom Land

Berechnungsgrundlage für die Schlüsselzuweisungen waren die voraussichtliche Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden 2023 und der vorläufige Grundbetrag von 1.346,65 €. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieser um 105,97 € erhöht.

 

Sachkonto 313100 – Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land

Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises werden in Höhe von 360.200 € erwartet.

 

Sachkonto 318220 – Samtgemeindeumlage

Bei einem Hebesatz von 55 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden beläuft sich die Samtgemeindeumlage auf 7.825.900 €.

 

Sachkonto 437210 – Kreisumlage

Als Grundlage für die Berechnung der Kreisumlage werden 90 % der erhaltenen Schlüsselzuweisungen herangezogen und mit dem Hebesatz der Kreisumlage multipliziert.

 

Die Kreisumlage wurde ursprünglich mit 44 v.H. berechnet. Durch die Erhöhung um 1 v.H. auf 45 v.H. ändern sich die Ansätze 2023 – 2026 gegenüber dem Haushaltsplanentwurf. Für 2023 bedeutet dies höhere Aufwendungen in Höhe von 61.800 €.

 

Im Finanzhaushalt ist für die Kreisumlage in 2023 eine zusätzliche Auszahlung in Höhe von 96.500 € zu veranschlagen. Der Betrag der sich aus der Erhöhung der Schlüsselzuweisungen 2022 ergibt, wird ausschließlich den Umlagegrundlagen für das Jahr 2023 hinzugerechnet. Durch eine Rückstellung in 2022 ist in 2023 nur eine Veranschlagung im Finanzhaushalt erforderlich.

 

 

·        612.10 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft                     Seite 141

 

Ergebnishaushalt:

 

Sachkonto 451700 – Zinsaufwendungen an Kreditinstitute

Die Zinsaufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr. Zurückzuführen ist dies auf die hohe Kreditaufnahme in 2022 (5,1 Mio. €), den noch aufzunehmenden Haushaltseinnahmerest (5,0 Mio. €), die in den Jahren 2023 – 2026 eingeplanten Kreditaufnahmen und das steigende Zinsniveau.

 

Sachkonto 452100 – Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite

Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite wurden mit 10.000 € eingeplant.

 


R i c h t e r

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachgebiet 20

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei den Produkten im Bereich Finanzwirtschaft (111.51, 611.10, 612.10) sind unter Berücksichtigung der Änderung beim Sachkonto 437210 / 737210 im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2023 zu veranschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2023 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

M o o r m a n n

Fachdienst I