Betreff
Außenbereichssatzung Ohrte
Vorlage
BIP/005/2023
Art
Beschlussvorlage Bippen

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.08.2022 beschlossen, dass die Verwaltung mit dem Büro Dehling & Twisselmann Gespräche führt, um eine Außenbereichssatzung für den Planbereich Ohrte, Fangstraße, vom Grundsatz her abzustimmen, um so einen Planungsprozess zu forcieren.

 

Diese Gespräche haben zwischenzeitlich stattgefunden und ein Übersichtsplan mit Geltungsbereich liegt vor, der in der Anlage beigefügt ist.

 

Das Planungsbüro teilt mit, dass für die Aufstellung der Außenbereichssatzung ein Geruchsgutachten erforderlich ist. Hier könnte Herr Wehage von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen beauftragt werden.

 

Ferner sollte zur Beurteilung des Verkehrslärms (insbes. L 60 und L 73), ggf. auch zum Schießstand ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben werden.

Aufgrund neuer anzuwendender Richtlinien (RLS-19) können die bislang verwendeten einfacheren Berechnungsmodelle nach RLS-90 nicht mehr verwendet werden, so dass das Planungsbüro den Verkehrslärm nicht mehr selber berechnet. Das Planungsbüro arbeitet daher überwiegend mit Herrn Pröpper, RP-Schalltechnik, Osnabrück zusammen und könnte dort ein entsprechendes Angebot für ein Lärmgutachten einholen.

 

 

 

 

 


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend des vorliegenden Plans mit Geltungsbereich wird die Außenbereichssatzung Ohrte aufgestellt.