In der Sitzung des Stadtrates am 13.12.2022 (St/StR/05/2022, P. Ö 17) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2023 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Haushaltsausschusses fallen u.a. folgende Produkte:
- 111.51 – Finanzverwaltung Seite 41
Ergebnishaushalt:
Gegenüber den Haushaltsansätzen 2022 haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.
- 535.00 – Kombinierte Versorgung Seite 101
Ergebnishaushalt:
Sachkonto 348800 – Erstattungen von übrigen Bereichen
Finanzielle Beteiligung der Kommune nach § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für den Windpark Swatte Poele.
- 611.10 – Steuern, allg. Zuweisungen,
all. Umlagen Seite 103
Ergebnishaushalt:
Sachkonto 301100 – 301300 – Realsteuern
Die Ansätze wurden anhand der Sollfortschreibung bei einem Hebesatz von 360 v.H. kalkuliert.
Sachkonto 302100 – 302200 – Gemeinschaftssteuern
Nach der Steuerschätzung 2023 für die Nds. Kommunen werden gegenüber dem Vorjahresansatz beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Mehrerträge von 421.400 € und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 26.000 € erwartet.
Sachkonto 303100 – 303200 – Sonstige Gemeindesteuern
Grundlage für die Berechnung der Vergnügungssteuer waren die Erträge 2022 aufgrund der Vergnügungssteuersatzung.
Die Hundesteuer stellt im Vergleich zu den übrigen Steuerarten nur eine vergleichsweise kleine Position dar. Zu Beginn des Jahres waren 747 Hunde zur Hundesteuer veranlagt.
Sachkonto 434100 – Gewerbesteuerumlage
Der Hebesatz der Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2023 beträgt lt. den Orientierungsdaten des Landes 35 v.H. des Gewerbesteuermessbetrages. Entsprechend des prognostizierten Gewerbesteueraufkommens ist 2023 mit einer Gewerbesteuerumlage in Höhe von 293.700 € zu rechnen.
Sachkonto 437210 – Kreisumlage
Sachkonto 437220 – Samtgemeindeumlage
Als Grundlage für die Berechnung der Kreis- und Samtgemeindeumlage wird die Steuerkraftmesszahl herangezogen und mit dem jeweiligen Hebesatz (Kreisumlage 45 v.H. / SG-Umlage 55 v.H.) multipliziert. Die Steuerkraftmesszahl errechnet sich aus den Messbeträgen der Real- und Gemeinschaftssteuern in der Zeit vom 01.10. des Vorvorjahres bis 30.09. des Vorjahres (Istaufkommen) multipliziert mit den vom Land vorgegebenen Nivellierungssätzen.
Für die Umlagen wurden im Vorjahr Rückstellungen in Höhe von insgesamt 1.244.864 € gebildet, die 2023 kassenwirksam werden. Dadurch ergibt sich eine Abweichung zwischen den Ansätzen der Umlagen im Ergebnishaushalt zu den Ansätzen im Finanzhaushalt (Sachkonto 737210 und 737220).
Die Kreisumlage wurde ursprünglich mit 44 v.H. berechnet. Durch die Erhöhung um 1 v.H. auf 45 v.H. ändern sich die Ansätze 2023 – 2026 gegenüber dem Haushaltsplanentwurf. Für 2023 bedeutet dies höhere Aufwendungen in Höhe von 88.100 €.
- 612.10 – Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft
Seite 105
Ergebnishaushalt:
Sachkonto 451700 – Zinsaufwendungen an Kreditinstitute
Durch die in den Jahren 2023 – 2026 eingeplanten Kreditaufnahmen und das steigende Zinsniveau erhöhen sich die Zinsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr.
Da sich noch Änderungen zum
Haushalt ergeben haben, waren die Zinsen neu zu berechnen. Für 2023 ergibt sich keine Änderung.
R i c h t e r |
M o o r m a n n |
W ü b b e l |
Fachgebiet 20 |
Fachdienst I |
Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei den Produkten im Bereich Finanzwirtschaft (111.51, 535.00, 611.10, 612.10) sind unter Berücksichtigung der Änderungen bei den Sachkonten 437210 und 451700 im Haushaltsplan der Stadt Fürstenau für das Jahr 2023 zu veranschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Erhöhung der Kreisumlage weist der Haushaltsplanentwurf 2023 im Ergebnishaushalt nunmehr einen Fehlbedarf aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich weiterhin eine Nettoneuverschuldung.
M o o r m a n n
Fachdienst I