Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 07.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.10.2022 um Stellungnahme bis zum 09.12.2022 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss) stehen digital zwecks Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung:

 

-       Entwurf der Außenbereichssatzung „Vechtel“

-       Entwurfsbegründung

-       Abwägung.

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Das Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück wird in der Sitzung das Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der Abwägungsvorschläge vorstellen und eingehend erläutern.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
  2. Die Außenbereichssatzung „Vechtel“ einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse gem. § 34 Abs. 6 BauGB beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Vechtel“ stehen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.