Betreff
Splittungsmaßnahmen der Gemeinde Berge im Jahr 2023 - Beteiligung am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau und spätere Auftragsvergabe
Vorlage
BER/003/2023
Art
Beschlussvorlage Berge

Seit 2018 wird eine gemeinsame Ausschreibung der Splittungsmaßnahmen zwischen den Samtgemeinden Fürstenau und Neuenkirchen durchgeführt. Die Samtgemeinden Artland und Bersenbrück organisieren sich eigenständig. Der Rat der Gemeinde Berge hat letztmalig in seiner Sitzung vom 18.05.2022 die Beteiligung am Ausschreibungsverfahren beschlossen, da diese auch durch die Samtgemeinde Fürstenau organisiert und durchgeführt wurde.

 

Wie bereits mitgeteilt war das Ausschreibungsergebnis jedoch so kostenintensiv, dass nach Rücksprache mit der Samtgemeinde Fürstenau und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück auf eine Auftragsvergabe verzichtet werden musste, da schlichtweg kein wirtschaftliches Angebot vorgelegt werden konnte. Somit sind letztmalig im Jahr 2020 die Splittungsmaßnahmen durchgeführt worden. Dementsprechend ist es zwingend notwendig, frühestmöglich eine Ausschreibung vorzunehmen, damit dann auch zeitnah die Arbeiten durchgeführt werden.

 

Da bei einer eigenständigen Auftragsvergabe keine Kostenreduzierung gegenüber einer gemeinsamen Ausschreibung erzielt werden kann, sondern vielmehr ein vermehrter Arbeitsaufwand (Rücksprachen, Kontrollen etc.) entsteht, wird vorgeschlagen, dass sich die Gemeinde Berge wieder am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau beteiligt. Der Vorteil liegt in diesen Zeiten auch darin begründet, dass die Planungsschritte sowie die Umsetzungsphasen fachlich begleitet und begutachtet werden.

 

Es wird daher empfohlen, dass sich die Gemeinde Berge mit einem Betrag von 30.000 € an der Ausschreibung beteiligt und nach Abschluss des Vergabeverfahrens der Auftrag erteilt wird.

 

Es handelt sich bei den Splittungsmaßnahmen um dringend erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen, so dass nach Rücksprache mit der Samtgemeinde Fürstenau trotz der (vorläufigen) Haushaltsführung eine Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen kann.

 


(Gappel)

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

1.)   Die Gemeinde Berge beteiligt sich am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau mit einem Betrag von 30.000 €.

 

2.)   Die Samtgemeinde Fürstenau für die Ausschreibung der Splittungsmaßnahmen in Kooperation mit und für die Mitgliedgemeinde durch. Die Maßnahmen sind öffentlich auszuschreiben.

 

3.)   Die Samtgemeindeverwaltung wird ermächtigt, den Auftrag, vorbehaltlich der Prüfung durch die Vergabestelle des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Landkreises Osnabrück, an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.