Betreff
Endausbau Baugebiet "Im Apfelbaumland" in Schwagstorf
Vorlage
FG 60/004/2023/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß Beschluss FB 6/023/2020 des Verwaltungsausschusses der Stadt Fürstenau vom 17.11.2020 wurde das Ingenieurbüro Westerhaus aus Bramsche mit der Planung des Endausbaus im Baugebiet Apfelbaumland in Schwagstorf beauftragt.

 

Eine erste Anliegerversammlung zur Maßnahme, in der verschiedene Varianten der Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung vorgestellt wurden, fand am Montag, den 21.11.2022, statt. Während der Anliegerversammlung wurden die verschiedenen Ausbauvarianten diskutiert und im Nachgang einige Umsetzungswünsche vorgetragen.

 

Eine zweite Anliegerversammlung fand nun am Dienstag, den 31.01.2023 statt. In dieser Versammlung konnte die Entwurfsplanung final mit den Anliegern abgestimmt werden. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung konnten noch einige kleinere Anpassungen hinsichtlich der Anordnung von Parkplätzen und Grünanlagen besprochen werden. Auch im Eingangsbereich zum Apfelbaumland wurde die Anordnung des runden Beetes zur besseren Verkehrsführung angepasst.

 

Intensiv diskutiert wurde der Vorschlag, zur Kostenreduzierung anstatt des vorgesehenen 10 cm starken Pflasters lediglich eine Stärke von 8 cm Stärke zu wählen. Bei einer für das Baugebiet geplanten Belastungsklasse von 1,0 (Bk 1,0) gemäß der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (RStO 12), wäre eine Pflasterstärke von 8 cm rein rechnerisch ausreichend. Seitens des Ingenieurbüros Westerhaus wurde jedoch deutlich dargelegt, dass zur Vermeidung einer horizontalen Verschiebung des Pflasters technisch eine Stärke von 10 cm zu empfehlen ist. Gerade im Hinblick auf die noch ausstehende Bebauung der freien Grundstücke in der Mitte des Baugebietes werden Schwerlastverkehre erwartet. Der Pflasterstein in 10 cm Stärke kann gegenüber eines in 8 cm Stärke die Verkehrsbelastung besser aufnehmen. Darüber hinaus wird in Wohngebieten von den Anliegern größtenteils die gleiche Fahrspur genutzt. Durch einen Pflasterstein in 10 cm Stärke kann das Ausbilden von Spurrillen verzögert werden.

 

Die bei einer Reduzierung der Pflasterstärke eingesparten Investitionskosten betragen rd. 20.000 €. Nach erneuter Kostenschätzung auf Grundlage der vorgeschlagenen Entwurfsplanung in Pflasterbauweise mit 10 cm Stärke belaufen sich die Gesamtkosten für den Endausbau auf rd.1.320.000 €, bei der Variante in 8 cm Stärke also auf rd. 1.300.000 €. Auf den Erschließungsbeitrag wirkt sich die dünnere Variante mit 0,49 € je Wert-qm nur geringfügig aus. Nach der jetzigen Kostenschätzung beträgt der Erschließungsbeitrag insgesamt 29,41 € je Wert-qm. Bei Wahl der geringeren Pflasterstärke von 8 cm betrüge er 28,92 € je Wert-qm. Die geringen Investitionseinsparungen stehen nach Meinung von Planungsbüro und Verwaltung außer Verhältnis zum Mehrwert einer massiveren Ausführung.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, der technischen Beurteilung des Planungsbüros Westerhaus zu folgen und den Endausbau in der vorgeschlagenen Pflasterbauweise in 10 cm Stärke mit Verbundnocken und Fugensicherung umzusetzen.

 

Die ursprünglichen Gesamtkosten für den Endausbau in Höhe von 1.400.000 € wurden auf Grundlage der neu erarbeiteten Entwurfsplanung durch die Verwaltung neu ermittelt und belaufen sich bei der vorgeschlagenen Ausbauvariante auf rund 1.320.000 €. Der Haushaltsansatz für die zu erwartenden Erschließungsbeiträge (90 %) wurde entsprechend angepasst und beläuft sich auf rund 1.188.000 €.


V i s m a n n

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der vorgeschlagenen Entwurfsplanung und Ausbauvariante wird zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung der Bauleistung des Endausbaus durchzuführen.

 

3.    Für den Haushalt 2023 werden Mittel in Höhe von 1.170.000 € bereitgestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 1.320.000 €

II. davon für Haushalt 2023 einzuplanen: 1.170.000 €

 

Im Haushalt 2021 waren bereits 150.000 € eingeplant.

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto: 541.10 / 602.00.01 / 096011

Investitions-Nr.: I21-541-04

 Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung aus den zu erwartenden Erschließungsbeiträgen (90 %) in Höhe von 1.188.000,00 € gegenüber.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I