Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 78 "Haselünner Straße/Berger Damm" (Stadt Fürstenau)
Vorlage
FB 5/009/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 30.11.2021 beschlossen für das Grundstück „Haselünner Straße 66“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 2, Flst. 99/79 und 99/78) einen Bebauungsplan zum Zwecke der Wohnnutzung aufzustellen.

 

Planungsanlass ist der Antrag des Grundstückseigentümers auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Umsetzung seines Bauvorhabens. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll der bestehende Siedlungscharakter weiterentwickelt und unter anderem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung weiterer Wohngebäude geschaffen werden.

 

Es handelt sich bei der Planung um eine baulichen Nachverdichtung innerhalb des Stadtgebietes von Fürstenau und damit um einen typischen Fall eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.

 

Für Bebauungspläne, die im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, wird von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen. Ferner kann auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.

 

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden vom Antragssteller übernommen.

 

Das Planungsbüro Hahm wurde auf Grundlage einer Angebotsabfrage mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Haselünner Straße/Berger Damm“ beauftragt und stellt die Entwurfsunterlagen zur vorgenannten Bebauungsplanänderung in der Sitzung vor.


E s d e r s

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 78 „Haselünner Straße/ Berger Damm“ wird zugestimmt.
  2. Das Verfahren ist nach § 13a BauGB durchzuführen
  3. Auf der Grundlage des Entwurfes ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten werden vom Antragssteller übernommen.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I