Betreff
Haushalt 2023 - Produkt 575.00 Tourismus
Vorlage
FB 1/005/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 08.12.2022 (SG/SGR/05/2022/P.Ö16) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2023 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Ordnung, Brandschutz und Kultur fällt u.a. folgendes Produkte:

 

  • 365.00 – Tourismus                                        Seiten 113 - 116

 

Gegenüber den Haushaltsansätzen ergeben sich folgende wesentliche Veränderungen:

 

Sachkonten 314101, 348201 und 427101 – Zuweisungen, Erstattungen und Kosten für Projekte in der Maßnahme „Ländlicher Tourismus“

Im Rahmen des o.g. Maßnahme wurden 2022 zwei Projekte gefördert:

a)    Natur-Lern-Landschaft

Die Gesamtkosten von 83.846 € wurden mit 61.207,58 € gefördert. Die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Neuenkirchen beteiligten sich mit insgesamt 17.000 €.

b)    Artland Radtour

Die Gesamtkosten von 123.064,00 € wurden mit 89.836,72 € gefördert. Die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Neuenkirchen beteiligten sich mit insgesamt 22.100 €.

Beide Projekte wurden im Haushaltsjahr 2022 abgeschlossen sowie final abgewickelt. Dementsprechend entfallen diese Ansätze für das Haushaltsjahr 2023.

 

Sachkonto 431300 – Zuweisungen an Zweckverbände und dergleichen

Die Verbandsumlage für den Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal wurde im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 um 1.000 € erhöht. Die Sonderumlage `Blühstreifenmanagement´ in Höhe von 12.700 € sowie die Sonderumlage zur Unterhaltung der Draisinenstrecke in Höhe von 1.000 € werden hingegen im Haushaltsjahr 2023 nicht mehr fällig.

 

Finanzhaushalt:

 

Es sind 9.000 € als Kapitaleinlage für die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH (TOL) eingeplant.

 


S c h o c k e m ö h l e

 

W ü b b e l

Wirtschaftsförderung & Tourismus

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 

-       SG_Produkt_575_Tourismus


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 bei dem Produkt 575.00 Tourismus sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2023 zu veranschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

·      Der Haushaltsplanentwurf 2023 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag aus.

 

·      Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I