In der Sitzung des Samtgemeinderates am
08.12.2022 (SG/SGR/05/2022/P.Ö16) wurde der Verwaltungsentwurf des
Haushaltsplanes 2023 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses
für Ordnung, Brandschutz und Kultur fällt u.a. folgendes Produkte:
- 365.00 – Tourismus Seiten
113 - 116
Gegenüber den Haushaltsansätzen ergeben sich folgende wesentliche Veränderungen:
Sachkonten 314101,
348201 und 427101 – Zuweisungen, Erstattungen und Kosten für Projekte in der
Maßnahme „Ländlicher Tourismus“
Im Rahmen des o.g. Maßnahme wurden 2022 zwei Projekte gefördert:
a) Natur-Lern-Landschaft
Die Gesamtkosten von 83.846 € wurden mit 61.207,58 € gefördert. Die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Neuenkirchen beteiligten sich mit insgesamt 17.000 €.
b) Artland Radtour
Die Gesamtkosten von 123.064,00 € wurden mit 89.836,72 € gefördert. Die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Neuenkirchen beteiligten sich mit insgesamt 22.100 €.
Beide Projekte wurden im Haushaltsjahr 2022 abgeschlossen sowie final abgewickelt. Dementsprechend entfallen diese Ansätze für das Haushaltsjahr 2023.
Sachkonto 431300 –
Zuweisungen an Zweckverbände und dergleichen
Die Verbandsumlage für den Zweckverband Erholungsgebiet Hasetal wurde im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 um 1.000 € erhöht. Die Sonderumlage `Blühstreifenmanagement´ in Höhe von 12.700 € sowie die Sonderumlage zur Unterhaltung der Draisinenstrecke in Höhe von 1.000 € werden hingegen im Haushaltsjahr 2023 nicht mehr fällig.
Finanzhaushalt:
Es sind 9.000 € als Kapitaleinlage für die Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH (TOL) eingeplant.
S c h o c k e m ö h l e |
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W ü b b e l |
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Wirtschaftsförderung & Tourismus |
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Samtgemeindebürgermeister |
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Anlagen
- SG_Produkt_575_Tourismus
Beschlussvorschlag:
Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 bei dem Produkt 575.00 Tourismus sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2023 zu veranschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
· Der Haushaltsplanentwurf 2023 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag aus.
· Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.
M o o r m a n n
Fachdienst I