Änderungen
im Rahmen der Haushaltsplanungen sind von Seiten der Fraktionen bzw. Gruppen
nicht vorgetragen oder eingebracht worden. Aufgrund der Einarbeitung der Kosten
für den Badebus sind lediglich folgende Änderungen im Vergleich zum ersten
Entwurf vorgenommen worden:
Produkt
547.10 – Kostenstelle 401.00.01 – Sachkonto: Transportkosten für
Kinderbeförderung = zusätzlich 1.500 € für den Badebus.
Damit
verringert sich der Überschuss beim Jahresergebnis um 1.500 € auf nunmehr 9.100
€.
Die Steuersätze für die Realsteuern (Grundsteuer A + B, Gewerbesteuer) verbleiben unverändert bei 360 v.H. und dadurch erfolgt keine (steuerliche) Höherbelastung.
(Gappel) |
Bürgermeister |
Anlagen
-
Gesamtplan Haushalt 2023 inkl. Investitionen
Beschlussvorschlag:
a) Die Haushaltssatzung der Gemeinde Berge für das Haushaltsjahr 2023
mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die
in § 1
1. im Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge auf 3.464.200
€
1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf 3.455.100
€
1.3 die außerordentlichen Erträge auf 0
€
1.4 die außerordentlichen Aufwendungen auf 0
€
1.5 Jahresergebnis 9.100
€
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 3.307.800
€
2.2 die Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 3.526.400
€
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 542.300 €
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf 792.500 €
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 250.200
€
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 73.800
€
2.7 Finanzierungsmittelbestand -292.400
€
festsetzt,
Nachrichtlich:
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 4.100.300 €
-
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 4.392.700 €
in § 2
den Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) auf 250.200 € festsetzt,
in § 3
Verpflichtungsermächtigungen nicht
veranschlagt,
in § 4
den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr
2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch
genommen werden dürfen, auf 480.000 € festsetzt,
in § 5
die Steuersätze für die Realsteuern für das
Haushaltsjahr 2022 wie folgt festsetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 360 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 360
v.H.
2. Gewerbesteuer 360
v.H.
in § 6
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten
lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,
in § 7
die Notwendigkeit einer
Nachtragshaushaltssatzung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG als gegeben
festlegt, wenn sich Mehraufwendungen ergeben, die im Einzelfall 5 v.H. der
Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes übersteigen. Gleiches gilt für
Mehrauszahlungen in Bezug auf die Gesamtauszahlungen des Finanzhaushaltes.
in § 8
die Wertgrenze für Investitionen von
erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 €
festlegt,
wird genehmigt
und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Gemeinde Berge
für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 wird beschlossen.