Betreff
Ausfallbürgschaft - Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
BIP/001/2023
Art
Beschlussvorlage Bippen

Für die von der Gemeinde Bippen beschlossene Ausfallbürgschaft in Höhe von 80.000 € zu Gunsten der Kuhlhoff gGmbH ist gem. § 123 Abs. 2 NKomVG i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 9 KomHKVO eine Rückstellung zu bilden.

Da die finanziellen Mittel hierfür nicht im Haushalt 2022 eingeplant waren, ist der Betrag außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Deckung ist voraussichtlich durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gesichert.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 80.000 € wird zugestimmt.