Betreff
Haushalt 2023 - Tageseinrichtungen für Kinder und Familienservicebüro
Vorlage
FB 4/005/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 

 

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 08.12.2022 (SG/SGR/05/2022/P.Ö16) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2023 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Familien- und Bildungsausschusses fallen u.a. folgendes Produkte:

 

  • 365.00 – Tageseinrichtungen für Kinder                    Seiten   67 – 69
  • 361.00 – Familienservicebüro                                    Seiten 105/106

 

 

 

Ergebnishaushalt

 

365.00 – Tageseinrichtungen für Kinder

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Anzahl der in Kitas in der Samtgemeinde betriebenen Kindergarten- und Krippengruppen und betreuten Kinder seit 2012. Klar zu erkennen ist die weiterhin hohe Nachfrage nach Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen. Im Bereich der Kindergärten (Ü3) wird mit Betreuungsquoten von 100 % kalkuliert, d. h. dass rechnerisch für jedes Kind in der Samtgemeinde Fürstenau im Alter zwischen 3 und 6 Jahren ein Kindergartenplatz vorgehalten wird. Im Krippenbereich (U3) liegt die Betreuungsquote aktuell bei rd. 33 %, so dass weiterer Ausbaubedarf besteht.

KiTas Fürstenau - Anzahl der betreuten Kinder / Gruppen

 

 

Vormittags Kindergarten

Ganztags Kindergarten

Krippe

 

gesamt

 

 

Kinder

Gruppen

Kinder

Gruppen

Kinder

Gruppen

Kinder

Gruppen

2012

290

16

103

3

30

2

423

21

2013

313

15

110

4

34

3

457

22

2014

300

16

117

5

53

3

470

24

2015

303

16

91

4

53

4

447

24

2016

301

15

113

5

57

4

471

24

2017

328

16

115

5

67

5

510

26

2018

325

16

129

6

88

6

542

28

2019

342

17

123

6

89

6

554

29

2020

378

19

129

6

90

6

597

31

2021

403

20

154

7

120

8

702

36

2022

416

20

154

7

135

9

705

36

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze

 

 

Sachkonto 431802 Zuschüsse an Kindergärten

Die Neuregelung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege sieht grundsätzlich eine 50%ige Kostenbeteiligung des Landkreises vor. Die Berechnung erfolgt allerdings auf Grundlage der Vorvorjahreswerte, so dass die Kostensteigerungen durch die in 2021 eröffneten Gruppen erst in 2023 zu entsprechend höheren Zuschüssen des Landkreises führen.

Auf der Ausgabeseite sind die Personalkosten für zwei zusätzliche Gruppen im Kath. Kindergarten Fürstenau und eine Krippengruppe im Evgl. Kindergarten Fürstenau ab August 2023 eingeplant. Die zusätzliche Krippengruppe im Evgl. Kindergarten Bippen und beim Kinderzentrum Fürstenau wurden ganzjährig angesetzt, während sie im Jahr 2022 nur für 5 Monate (ab August) eingeplant waren.

Die Kostenentwicklung stellt sich wie folgt dar:

 

Kostenentwicklung im Produkt 365.00 Tageseinrichtungen für Kinder

 

Zuschüsse an KiTas

Zuschuss LKOS

Defizit

2012

             1.385.838 €

 

              1.385.838 €

2013

             1.468.763 €

           20.216 €

              1.448.548 €

2014

             1.569.813 €

           42.397 €

              1.527.416 €

2015

             1.698.566 €

           81.190 €

              1.617.376 €

2016

             1.824.804 €

           80.960 €

              1.743.844 €

2017

             1.990.911 €

      1.024.637 €

                 966.274 €

2018

             2.463.527 €

      1.111.500 €

              1.352.027 €

2019

             2.750.881 €

      1.122.821 €

              1.628.061 €

2020

             3.003.600 €

      1.093.800 €

              1.909.800 €

2021

             3.205.600 €

      1.292.800 €

              1.912.800 €

2022

             4.231.900 €

      1.555.900 €

              2.676.000 €

2023

             4.755.700 €

      1.834.400 €

              2.921.300 €

 

 

 

 

 

 

361.00 – Familienservicebüro

 

Durch die Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen erfolgt keine Abrechnung der tatsächlichen Pflegekosten mehr, sondern wird eine pauschalierte Zuweisung für KiTas und Tagespflege gezahlt. Im

 

Sachkonto 314201 Zuweisung von Gemeinden   sind 275.100 € und im

Sachkonto 433105 Pflegegeld                               sind 720.000 € vorgesehen.

 

Die Defizitentwicklung in der Tagespflege von 2018 bis 2022 stellt sich wie folgt dar:

 

Pflegegelder

Zuschuss LKOS

Defizit

2018

               627.243 €

                290.905 €

            336.338 €

2019

               730.000 €

                284.800 €

            445.200 €

2020

               715.000 €

                262.900 €

            452.100 €

2021

               705.000 €

                253.300 €

            451.700 €

2022

               732.800 €

                340.100 €

            392.700 €

2023

               720.000 €

                275.100 €

            444.900 €

 

 

 

Investitionen

 

In 2023 sind Investitionen für die Einrichtung einer zusätzlichen Krippengruppe bei der Evangelischen KiTa St. Georg in Fürstenau und den Neubau der KiTa St. Katharina Fürstenau vorgesehen. Weiterhin werden die Planungen für eine zusätzliche Krippengruppe in Berge aufgenommen.

 

Für das Familienservicebüro sind keine investiven Maßnahmen vorgesehen.

 

 

 


K l a u s i n g

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 bei den Produkten 365.00 (Tageseinrichtungen für Kinder) und 361.00 (Familienservicebüro) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2023 zu veranschlagen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

  • Der Haushaltsplanentwurf 2023 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag aus.
  • Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I