Betreff
Haushalt 2023 - Grundschulen
Vorlage
FB 4/001/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 08.12.2022 (SG/SGR/05/2022/P.Ö16) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2023 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Familien- und Bildungsausschusses fällt u.a. folgendes Produkt:

 

  • 211.10 – Grundschulen                      Seiten 73 – 78

 

Ergebnishaushalt

 

Die Aufteilung der Schulbudgets ergibt sich aus der anliegenden Aufstellung.

 

Außerdem ergeben sich folgende wesentliche Veränderungen:

 

Sachkonto 342102 – Erträge aus Schulkinderspeisung / 427114 – Schulkinderspeisung

Hier wurden erhöhte Einnahmen und Ausgaben eingeplant, da die Benedikt-Grundschule und die Grundschule Schwagstorf seit dem Schuljahr 2022/23 Ganztagsschule sind und im Jahr 2023 das erste Mal ganzjährig eine Mittagsverpflegung angeboten wird. Außerdem wurden die Essenspreise durch den Caterer erhöht. Eine Weitergabe der Kostensteigerung an die Familien erfolgte bisher nicht.

 

Sachkonto 422201 – Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände

Für die Ausstattung der Sporthalle bei der Grundschule Fürstenau sind 30.000 € eingeplant. Der Ansatz erhöht sich daher von 5.200 € auf 34.400 €.

 

 

Investitionen

 

Es sind Mittel für folgende Projekte eingeplant:

 

 

 

Ausgaben 2023

Einnahmen 2023

Verpflichtungs-

ermächtigung

2024

I20-211-02

Neubau Turnhalle GS Fürstenau

210.000 €

400.000 €

0 €

I21-211-05,

Benedikt-GS, Ausbau digitale Infra-

Struktur

10.000 €

0 €

0 €

ISG-211-07,

Lernstandort Grafelder Moor

2.500 €

0 €

0 €

ISG-211-09,

Investition Sporthalle Berge

5.000 €

0 €

0 €

ISG-211-10,

Investition Sporthalle Bippen

5.000 €

0 €

0 €

           

 

 

 

 


K l a u s i n g

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 bei dem Produkt Grundschulen (211.10) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2023 zu veranschlagen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

  • Der Haushaltsplanentwurf 2023 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag aus.
  • Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I