Betreff
59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 5/006/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung vom 05.07.2022 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 79 „Erweiterung Wohnbaufläche Apfelbaumland“ aufzustellen.

 

Die Stadt Fürstenau plant die Erweiterung des Baugebietes „Im Apfelbaumland“ in nordwestliche Richtung. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 6 ha und liegt im Stadtteil Schwagstorf. Ziel der Planung ist es, auf der derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche Planungsrecht für eine wohnbauliche Entwicklung zu schaffen.

 

Das Plangebiet grenzt direkt an das bereits bestehende Wohngebiet „Apfelbaumland“ (rechtswirksamer B-Plan Nr. 52) sowie an das Landschaftsschutzgebiet „Nördlicher Teutoburger Wald – Wiehengebirge“, Sportanlagen und Waldflächen. Geplant ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA).

 

Planerisch wird das Verfahren durch das Planungsbüro Dehling & Twisselmann begleitet.

 

Der gültige Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich als Fläche für Landwirtschaft dar. Die geplante Erweiterung des Baugebietes lässt sich daher nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Demnach ist hier die Ausweisung von Wohnbauflächen erforderlich.

 

Der Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.

 

 


E s d e r s

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79 „Erweiterung Wohnbaufläche Apfelbaumland“ sind im Rahmen der Aufstellung der 59. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Fürstenau Wohnbauflächen auszuweisen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Gesamtkosten der Maßnahme: 4.498,20 €

 

M o o r m a n n

Fachdienst I