Betreff
Haushalt 2023 - Gebäude- und Grundstücksmanagement
Vorlage
FB 5/004/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Stadtrates am 13.12.2022 (St/StR/05/2022, P. Ö 17) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2023 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses fällt u. a. folgendes Produkt:

 

·       111.71 – Gebäude- und Grundstücksmanagement                                  S. 61 – 63

 

Ergebnishaushalt:

 

Wesentliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr haben sich bei dem folgenden Sachkonto ergeben:

 

Sachkonto 421100 – Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

Der Ansatz für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen war auf 7.000 € zu reduzieren. Die in den Vorjahren eingeplanten und nicht verbrauchten Mittel für die Sanierung des alten Rathauses in Höhe von insgesamt rund 200.000 € fließen in eine Instandhaltungsrückstellung und stehen somit weiterhin zur Verfügung.

 

Investitionen:

 

Investitions-Nr. IFÜ-111-02 – Sammelinvestition – Liegenschaften, Gebäude allgemein

Der Ansatz für den Erwerb von Grundstücken wurde im Vergleich zum Vorjahr von 660.000 € auf 1.300.000 € erhöht. Der Betrag ist unter Berücksichtigung der Haushaltsreste aus Vorjahren zum Ankauf von Grundstücken zur Ausweisung neuer Baugebiete in den Ortsteilen erforderlich.

Der Ansatz für die Veräußerung von Grundstücken ist mit einem Pauschalbetrag von 25.000 € gleich geblieben, da noch unsicher ist, ob bzw. in welcher Anzahl die städtischen Grundstücke im Baugebiet Kollenpohl in 2023 veräußert werden können.


S ö h n c h e n

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei dem Produkt Gebäude- und Grundstücksmanagement (111.71) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Stadt Fürstenau für das Jahr 2023 zu veranschlagen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2023 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I