In der Sitzung des Rates der Stadt Fürstenau am 13.12.2022 (St/StR/05/2022, P. Ö 17) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2023 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Digitales fällt u. a. das Produkt
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511.20 –
Städtebauliche Sanierung S.
69 - 71
Ergebnishaushalt:
Gegenüber den Haushaltsansätzen 2022 haben sich beim o. g. Produkt keine wesentlichen Änderungen ergeben.
Investitionen:
Investitions-Nr. I09-511-03–Städtebauliche Sanierung–Aktive
Stadt- und Ortsteilzentren
Der Gesamtkosten- und Finanzierungsbedarf für das Sanierungsgebiet der Stadt Fürstenau beträgt insgesamt rund 6.900.000 € (Förderprogramm „Attraktive Stadt- und Ortsteilzentren“). Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme werden Städtebauförderungsmittel in Höhe von 4.600.000 € (zwei Drittel) benötigt. Der im Rahmen der Stadtsanierung aufzubringende Eigenanteil der Stadt Fürstenau beträgt 2.300.000 € und ist auf mehrere Haushaltsjahre zu verteilen. Für das Jahr 2024 ist eine Verpflichtungsermächtigung einzuplanen.
Investitions-Nr. I20-511-01–Städtebauliche
Sanierung–Wohnraumbeschaffung im Altbaubestand
Die Förderrichtlinien zur „Wohnraumbeschaffung im Altbaubestand“ liefen zum 18.03.2022 aus. Weitere finanzielle Mittel sind also nicht erforderlich.
E s d e r s |
K l a u s i n g |
W ü b b e l |
Fachbereich 5 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei dem Produkt Städtebauliche Sanierung (511.20) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Stadt Fürstenau für das Jahr 2023 zu veranschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushaltsplanentwurf 2023 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.
R a m l e r
Fachbereich 3