Betreff
Haushalt 2023 - Städtebauliche Sanierung
Vorlage
FB 5/002/2023
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Rates der Stadt Fürstenau am 13.12.2022 (St/StR/05/2022, P. Ö 17) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2023 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Digitales fällt u. a. das Produkt

 

·        511.20 – Städtebauliche Sanierung                                                   S. 69 - 71

 

Ergebnishaushalt:

Gegenüber den Haushaltsansätzen 2022 haben sich beim o. g. Produkt keine wesentlichen Änderungen ergeben.

 

Investitionen:

Investitions-Nr. I09-511-03–Städtebauliche Sanierung–Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

 

Der Gesamtkosten- und Finanzierungsbedarf für das Sanierungsgebiet der Stadt Fürstenau beträgt insgesamt rund 6.900.000 € (Förderprogramm „Attraktive Stadt- und Ortsteilzentren“). Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme werden Städtebauförderungsmittel in Höhe von 4.600.000 € (zwei Drittel) benötigt. Der im Rahmen der Stadtsanierung aufzubringende Eigenanteil der Stadt Fürstenau beträgt 2.300.000 € und ist auf mehrere Haushaltsjahre zu verteilen. Für das Jahr 2024 ist eine Verpflichtungsermächtigung einzuplanen.

 

 

Investitions-Nr. I20-511-01–Städtebauliche Sanierung–Wohnraumbeschaffung im Altbaubestand

 

Die Förderrichtlinien zur „Wohnraumbeschaffung im Altbaubestand“ liefen zum 18.03.2022 aus. Weitere finanzielle Mittel sind also nicht erforderlich.

 


E s d e r s

K l a u s i n g

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei dem Produkt Städtebauliche Sanierung (511.20) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Stadt Fürstenau für das Jahr 2023 zu veranschlagen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2023 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

 

R a m l e r

Fachbereich 3