Der Rat der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 22.03.2022 die Förderrichtlinie „Starthilfe“ in seiner derzeit gültigen Fassung erstmalig beschlossen. Die Richtlinie trat rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft. Im Kalenderjahr 2022 wurden insgesamt 16 Anträge auf Förderung nach der Richtlinie „Starthilfe“ gestellt und das zur Verfügung gestellte Budget vollständig ausgeschöpft.
Im Rahmen der Antragsbearbeitung konnte festgestellt werden, dass die Richtlinie an einigen Punkten redaktionell und inhaltlich optimiert werden sollte. Hierdurch wird diese Richtlinie für die Bearbeitung eindeutiger und dadurch auch für den Antragsteller verständlicher.
Die Änderungsvorschläge sind im beigefügten Dokument rot markiert und werden im Ausschuss detailliert vorgestellt.
S c h o c k e m ö h l e |
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W ü b b e l |
Wirtschaftsförderung & Tourismus |
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Stadtdirektor |
Anlagen
- Förderrichtlinie_Starthilfe
Beschlussvorschlag:
Die Förderrichtlinie „Starthilfe“ wird entsprechend der vorliegenden Änderungen angepasst und beschlossen.