Betreff
Zuschuss an die Hollensteder Dorfgemeinschaft e.V.
Vorlage
FG 40/001/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Hollensteder Dorfgemeinschaft e.V. beantragt mit Schreiben vom 18.11.2022 einen Zuschuss für die Ausstattung des Jugendheims mit einer digitalen Präsentationstechnik. Es werden Gesamtkosten von rd. 19.000 € erwartet. Hierfür wurden bereits entsprechende Zuschussanträge bei der NBank und LAUTER-Stiftung gestellt. Von der NBank liegt die Förderzusage mittlerweile vor. Bei der LAUTER-Stiftung wird erst im März 2023 über den Antrag entschieden. Insgesamt fehlen zur Finanzierung des Projekts voraussichtlich noch 3.500 €

 

Nach § 4 der Förderrichtlinien der Stadt Fürstenau kann der Neubau und die Modernisierung von Gebäuden und Sportanlagen mit 10 % der Kosten bezuschusst werden. Maximal sind 10.000€ je Projekt möglich. Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Von den für das Haushaltsjahr 2022 bereitgestellten Mitteln sind bereits 5.876,21 € als Zuschuss an den Reit- und Fahrverein Fürstenau verplant (s. Stadtrat vom 22.03.2022, Punkt Ö 21), so dass noch 4.123,79 € zur Verfügung stehen.

 

Der Antrag der Hollensteder Dorfgemeinschaft e.V. und die Förderrichtlinien sind als Anlage beigefügt.


K l a u s i n g

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 4

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hollensteder Dorfgemeinschaft e.V. werden bis zu 1.900,00 € für den Einbau einer digitalen Präsentationstechnik in das Jugendheim Hollenstede zur Verfügung gestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 1.900,00 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:  1.900,00 €

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto:

Investitions-Nr.: IFü-421-01

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I