Die
Hollensteder Dorfgemeinschaft e.V. beantragt mit Schreiben vom 18.11.2022 einen
Zuschuss für die Ausstattung des Jugendheims mit einer digitalen
Präsentationstechnik. Es werden Gesamtkosten von rd. 19.000 € erwartet. Hierfür
wurden bereits entsprechende Zuschussanträge bei der NBank und LAUTER-Stiftung
gestellt. Von der NBank liegt die Förderzusage mittlerweile vor. Bei der
LAUTER-Stiftung wird erst im März 2023 über den Antrag entschieden. Insgesamt
fehlen zur Finanzierung des Projekts voraussichtlich noch 3.500 €
Nach
§ 4 der Förderrichtlinien der Stadt Fürstenau kann der Neubau und die
Modernisierung von Gebäuden und Sportanlagen mit 10 % der Kosten bezuschusst
werden. Maximal sind 10.000€ je Projekt möglich. Der Zuschuss kann nur gewährt
werden, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Von
den für das Haushaltsjahr 2022 bereitgestellten Mitteln sind bereits 5.876,21 €
als Zuschuss an den Reit- und Fahrverein Fürstenau verplant (s. Stadtrat vom
22.03.2022, Punkt Ö 21), so dass noch 4.123,79 € zur Verfügung stehen.
Der Antrag der Hollensteder Dorfgemeinschaft e.V. und die Förderrichtlinien sind als Anlage beigefügt.
K l a u s i n g |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 4 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Hollensteder Dorfgemeinschaft e.V. werden bis zu 1.900,00 € für den Einbau einer digitalen Präsentationstechnik in das Jugendheim Hollenstede zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
I. Gesamtkosten der
Maßnahme: 1.900,00 €
II. davon für den laufenden
Haushalt vorgesehen: 1.900,00 €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Kostenträger / Kostenstelle /
Konto:
Investitions-Nr.: IFü-421-01
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd.
Haushaltsjahr zur Verfügung.
M o o r m a n n
Fachdienst I