Betreff
Neuwahl des Ortsbrandmeisters und des stv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Vechtel
Vorlage
FG 32/009/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Eine Ortsfeuerwehr wird nach den Bestimmungen des Nds. Brandschutzgesetzes (NBrandschG) von dem Ortsbrandmeister geleitet. Der Ortsbrandmeister hat mindestens einen Stellvertreter.  Sowohl der Ortsbrandmeister als auch sein Stellvertreter werden für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Rat der Gemeinde nach Anhörung des Kreisbrandmeisters. Vorgeschlagen ist, wer in einer hierzu einberufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält. Hierzu wird auf die Bestimmungen des § 20 des NBrandSchG verwiesen.

 

Herr Rolf Tepe wurde aufgrund des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Fürstenau vom 26.03.2020 mit Wirkung vom 15.07.2020 für die Dauer von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Vechtel, ernannt. 

Herr Tepe teilt mit E-Mail vom 21.11.2022 mit, dass am 18.11.2022 eine Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Vechtel stattgefunden und er seinen Rücktritt erklärt hat. Die schriftliche Mitteilung mit der Bitte um Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis wird er kurzfristig nachreichen. 

Herr Tepe hat gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts für Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz) einen Rechtanspruch auf Entlassung zum beantragten Zeitpunkt.

 

In der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Vechtel am 18. November 2022 wurde

  • Herr Karlheinz Thole für die Wahl zum Ortsbrandmeister und
  • Herr Udo Wellen für die Wahl zum stv. Ortsbrandmeister

der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Vechtel, vorgeschlagen. 

 

Herr Thole wurde gemäß Ratsbeschluss vom 26.02.2015 mit sofortiger Wirkung zum stv. Ortsbandmeister der Ortsfeuerwehr Vechtel ernannt. Das Ehrenbeamtenverhältnis endete am 25.02.2021. Da in 2021 eine Mitgliederversammlung nicht und in 2022 am 18.11.2022 stattgefunden hat, wurde Herr Thole gem. Ratsbeschluss vom 25.03.2021 bis zum 31.03.2022 und gem. Ratsbeschluss vom 31.03.2022 längstens bis zum 31.12.2022 mit der weiteren Wahrnehmung der Geschäfte des stv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Vechtel beauftragt. 

 

Seitens des Kreisbrandmeisters bestehen keine Bedenken gegen die Ernennung von Herrn Thole zum Ortsbrandmeister von Vechtel.

 

Herr Wellen erfüllt aktuell noch nicht alle nach § 20 Abs. 2 NBrandSchG erforderlichen fachlichen Voraussetzungen für das Amt eines stv. Ortsbrandmeisters. und kann daher ggfs. nur kommissarisch mit der Wahrnehmung der Geschäfte des stv. Ortsbrandmeisters beauftragt werden (§ 12 FwVO). Die schriftliche Beauftragung durch den Samtgemeindebürgermeister darf die Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten. Nach Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen und Anhörung des Kreisbrandmeisters beschließt der Rat über die Ernennung.

 

 

 

 

 


F ö c k e 

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Herr Rolf Tepe wird mit Wirkung vom 08.12.2022 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Vechtel, entlassen.

 

Herr Karlheinz Thole wird mit Wirkung ab 08.12.2022 für die Dauer von sechs in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Vechtel, ernannt.

 

Herr Udo Wellen wird ab 08.12.2022 vorübergehend, längstens für die Dauer von zwei Jahren, mit der Wahrnehmung der Geschäfte als stv. Ortsbrandmeister der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Vechtel, beauftragt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Nein

 

 

 

 

R a m l e r

Fachbereich 3