Herr Rolf
Tepe wurde aufgrund des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Fürstenau vom 26.03.2020
mit Wirkung vom 15.07.2020 für die Dauer von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister
der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Vechtel,
ernannt.
Herr Tepe
teilt mit E-Mail vom 21.11.2022 mit, dass am 18.11.2022 eine
Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Vechtel stattgefunden und er seinen
Rücktritt erklärt hat. Die schriftliche Mitteilung mit der Bitte um Entlassung
aus dem Ehrenbeamtenverhältnis wird er kurzfristig nachreichen.
Herr
Tepe hat gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG)
i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts für
Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz) einen Rechtanspruch
auf Entlassung zum beantragten Zeitpunkt.
In der
Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Vechtel am 18. November 2022 wurde
- Herr
Karlheinz Thole für die Wahl zum Ortsbrandmeister und
- Herr
Udo Wellen für die Wahl zum stv. Ortsbrandmeister
der
Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Vechtel,
vorgeschlagen.
Herr Thole wurde gemäß Ratsbeschluss vom
26.02.2015 mit sofortiger Wirkung zum stv. Ortsbandmeister der Ortsfeuerwehr
Vechtel ernannt. Das Ehrenbeamtenverhältnis endete am 25.02.2021. Da in 2021
eine Mitgliederversammlung nicht und in 2022 am 18.11.2022 stattgefunden hat,
wurde Herr Thole gem. Ratsbeschluss vom 25.03.2021 bis zum 31.03.2022 und gem.
Ratsbeschluss vom 31.03.2022 längstens bis zum 31.12.2022 mit der weiteren
Wahrnehmung der Geschäfte des stv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Vechtel
beauftragt.
Seitens des Kreisbrandmeisters bestehen keine
Bedenken gegen die Ernennung von Herrn Thole zum Ortsbrandmeister von Vechtel.
Herr Wellen erfüllt aktuell noch nicht alle nach § 20 Abs. 2 NBrandSchG erforderlichen fachlichen Voraussetzungen für das Amt eines stv. Ortsbrandmeisters. und kann daher ggfs. nur kommissarisch mit der Wahrnehmung der Geschäfte des stv. Ortsbrandmeisters beauftragt werden (§ 12 FwVO). Die schriftliche Beauftragung durch den Samtgemeindebürgermeister darf die Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten. Nach Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen und Anhörung des Kreisbrandmeisters beschließt der Rat über die Ernennung.
F ö c k e |
M o o r m a n n |
W ü b b e l |
Fachbereich 2 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Herr Rolf Tepe wird mit Wirkung vom
08.12.2022 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Freiwilligen
Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Vechtel, entlassen.
Herr Karlheinz Thole wird mit Wirkung ab
08.12.2022 für die Dauer von sechs in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und
zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau,
Ortsfeuerwehr Vechtel, ernannt.
Herr Udo Wellen wird ab 08.12.2022
vorübergehend, längstens für die Dauer von zwei Jahren, mit der Wahrnehmung der
Geschäfte als stv. Ortsbrandmeister der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr
Vechtel, beauftragt.