Die Gemeinde Bippen weist derzeit den
zweiten Bauabschnitt des Baugebietes Bippen Nordwest (Bebauungsplan Nr. 34
Bippen Nord-West II) aus.
In der Verwaltung (Frau Wolter) erfolgte
seinerzeit eine Gesamtbefassung mit der Thematik der Straßennamen für das
gesamte Baugebiet. Dabei stehen zwei Grundsatzpunkte im Mittelpunkt. Im
gesamten Baugebiet wird es kleine Wäldchen geben, die, unabhängig von der
Baumaßnahme, stehen und erhalten bleiben. Somit handelt es sich um ein
Baugebiet im Grünen mit Wald. Gleichzeitig ist im Bebauungsplan auch
festgehalten, dass das gesamte Baugebiet eingegrünt wird, einschließlich einer
Ausgleichmaßnahme neben dem Friedhof. So gesehen handelt es sich auch um eine
Umrandung mit Bäumen. Bei einer visualisierten Betrachtung des Gesamtbaugebiets
ist deutlich erkennbar, dass das gesamte Baugebiet mit der Planstraße A im
Winkel verläuft und die Planstraße B liegt direkt am Fichtenwald.
Daher erhielt die Planstraße A die Bezeichnung
„Am Waldwinkel“ und die Planstraße B die Bezeichnung „Zum Fichtenhain“.
Die Stichstraßen A.1, A.2, A.4, A.5, B.1 und
B.2 sollten Tiernamen haben wie „Hasenweg“, „Rehweg“, „Eichhornweg“, „Fuchsweg“
oder „Igelweg“.
Daher hat die Stichstraße A.1 die
Bezeichnung „Igelweg“ erhalten.
Für das neue Baugebiet ist lediglich ein
neuer Straßenname erforderlich, für die Stichstraße A.2 (s. anl. Plan).
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Stichstraße A.2 erhält die Bezeichnung „Fuchsweg“.