Betreff
I. Änderung der Satzung der Gemeinde Bippen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall für ehrenamtlich Tätige vom 01.04.2022
Vorlage
BIP/057/2022
Art
Beschlussvorlage Bippen

Mit Blick auf die stark gestiegenen Benzin- und Dieselpreise hält die Verwaltung eine Anpassung der monatlichen Fahrtkostenpauschale für den Vorsitzenden des Straßen- und Wegeausschusses (§ 2 Punkt 2.) und für den Bürgermeister (§ 3 Punkt 1. Absatz 2 Satz 1) für angezeigt.

 

Durch Runderlass des Ministeriums vom 28.09.2022 ist die Wegstreckenentschädigung nach § 5 NRKVO (Niedersächsisches Reisekostengesetz) ab dem 01.10.2022 von bisher 30 Cent je Kilometer auf 38 Cent je Kilometer erhöht worden.

 

Analog hierzu schlägt die Verwaltung folgende Erhöhung der bisherigen Fahrtkostenpauschalen ab dem 01.01.2023 vor:

-       für den Vorsitzenden des Straßen- und Wegeausschusses                        100,00 €

(bisher 80,00 €)

-       für den Bürgermeister                                                                                     200,00 €

(bisher 160,00 €)

 

In der Anlage ist der Entwurf der I. Änderung der Satzung beigefügt.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Erhöhung der Fahrtkostenpauschalen wird zugestimmt und die I. Änderung der Satzung beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Erhöhung der Pauschalen ist entsprechend im Haushaltsplan 2023 zu berücksichtigen.