Mit Blick auf die stark gestiegenen Benzin-
und Dieselpreise hält die Verwaltung eine Anpassung der monatlichen
Fahrtkostenpauschale für den Vorsitzenden des Straßen- und Wegeausschusses (§ 2
Punkt 2.) und für den Bürgermeister (§ 3 Punkt 1. Absatz 2 Satz 1) für
angezeigt.
Durch Runderlass des Ministeriums vom
28.09.2022 ist die Wegstreckenentschädigung nach § 5 NRKVO (Niedersächsisches
Reisekostengesetz) ab dem 01.10.2022 von bisher 30 Cent je Kilometer auf 38
Cent je Kilometer erhöht worden.
Analog hierzu schlägt die Verwaltung
folgende Erhöhung der bisherigen Fahrtkostenpauschalen ab dem 01.01.2023 vor:
-
für den
Vorsitzenden des Straßen- und Wegeausschusses 100,00
€
(bisher 80,00 €)
-
für den
Bürgermeister 200,00
€
(bisher 160,00 €)
In der Anlage ist der Entwurf der I.
Änderung der Satzung beigefügt.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Erhöhung der Fahrtkostenpauschalen wird zugestimmt und die I. Änderung der Satzung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Erhöhung der Pauschalen ist entsprechend im Haushaltsplan 2023 zu berücksichtigen.