Betreff
Gebührenordnung für die Benutzung der Freibäder in Fürstenau und Bippen
Vorlage
FG 70/011/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Gebührenordnung für die Benutzung der Freibäder in Fürstenau und Bippen wurde im Jahr 2016 letztmalig geändert. Es wurde zusätzlich zur Familiensaisonkarte für Familien bzw. Alleinerziehende eine Saisonkarte für Warmwasserduschen angeboten wurden. Die Eintrittspreise wurden nicht erhöht.

 

Die Erhöhung der Eintrittspreise erfolgte letztmalig zur Saison 2013. Eine Anpassung der Eintrittspreise nach 10 Jahren, ist auch im Hinblick auf die steigenden Unterhaltungskosten, (Strom, Gas, Chemie, Lohnkosten usw.) durchaus vertretbar.

 

Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die Familiensaisonkarten von 90,00 € auf 120,00 € für Familien mit mindestens einem Kind bis 18 Jahren und für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis 18 Jahren von 60,00 € auf 80,00 € anzuheben. In den v.g. Saisonkarten sind die Warmwasserduschen enthalten und es werden – wie bisher - keine zusätzlichen Gebühren für die Warmwasserduschen erhoben. 

 

Die Tageskarten für Erwachsene sollen von 3,00 € auf 4,00 € und die für Kinder und Jugendliche von 4 bis 18 Jahre von 1,50 € auf 2,00 € erhöht werden. Zusätzlich soll ab der Saison 2023 eine Familientageskarte für bis zu 2 Erwachsene und bis zu 5 Kindern für 10,00 € angeboten werden.

 

Außerdem wird vorgeschlagen, die Saisonkarten für Erwachsene von 60,00 € auf 80,00 € und für Jugendliche von 4 bis 18 Jahren von 30,00 € auf 40,00 € zu erhöhen. Die 12er Karten werden entsprechend den Eintrittspreisen für Tageskarten angepasst und für Erwachsene von 30,00 € auf 40,00 € und für Kinder und Jugendliche von 4 bis 18 Jahren von 15,00 € auf 20,00 € angehoben.

 

Für die Benutzung der Warmwasserduschen werden zukünftig keine Gebühren mehr erhoben.

 

Für auswärtige Schulklassen sowie Jugendgruppen unter Leitung einer Aufsichtsperson wird je Person der Eintrittspreis angepasst und die Gebühr soll von 1,00 € auf 1,50 € erhöht werden.

 

Für die Freibäder soll ein digitales Kassensystem für den Eintritt angeschafft werden. Es ist vorgesehen, die Saisonkarten in Scheckkartengröße mit Foto auszustellen. Für Einzeleintritte gibt es Tickets, die mit einem Barcode versehen sind. Die Ausgabe der Saisonkarten erfolgt im Verwaltungsgebäude der Samtgemeinde Fürstenau, in der Gemeindeverwaltung Bippen sowie zukünftig auch in den Freibädern Fürstenau und Bippen. Aufgrund der limitierten Software-Lizenzen ist aus Kostengründen die Ausstellung der Karten in der Gemeindeverwaltung Berge nicht mehr vorgesehen. 


R o e l f e s

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 6

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf vorliegende Gebührenordnung für die Benutzung der Freibäder in Fürstenau und Bippen wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

Durch die Anpassung der Benutzungsgebühren für die Freibäder in Fürstenau und Bippen kann ein geringfügiger Anteil der gestiegenen Unterhaltungskosten gedeckt werden.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I