Zur fußläufigen Anbindung der Carl-Orff-Straße und der Reinhold-Stief-Straße an den vorhandenen Gehweg an der Straße Schwarzer Weg wurde 2003 ein Gehweg von der Reinhold-Stief-Straße bis zum Fürstenauer Mühlenbach fertig gestellt. Die geprüften Unternehmerrechnungen liegen der Verwaltung vor.
Eine Beitragspflicht für die
Erschließungsanlage Schwarzer Weg kann erst entstehen, wenn sämtliche
Teileinrichtungen der Anlage auf gesamter Länge hergestellt werden. Um die
Kosten für die Herstellung des vorgenannten Gehwegs über Vorausleistungen auf
Erschließungsbeiträge refinanzieren zu können, ist die Bildung eines Abschnitts
nach § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 5 der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Fürstenau erforderlich. Ein solcher
selbständiger Abschnitt kann anhand äußerlich erkennbarer Merkmale gebildet
werden. Als äußerlich erkennbare Merkmale kommen u. a. Straßeneinmündungen,
Brücken und Wasserläufe in Betracht. Die Einmündung der Reinhold-Stief-Straße
und der Fürstenauer Mühlenbach können damit als örtlich erkennbare Merkmale zur
Bildung eines Abschnitts für die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung
herangezogen werden.
(Söhnchen) |
(Kolosser) |
(Selter) |
Fachbereich 5 |
Fachdienst III |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Straße
Schwarzer Weg ist von der Einmündung der Reinhold-Stief-Straße bis zum
Fürstenauer Mühlenbach als Abschnitt nach § 132 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m.
§ 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Fürstenau abzurechnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Abschnittsbildung wird die Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag in Höhe von rund 26.000,00 € ermöglicht.
(Weymann)
Fachdienst II