Betreff
Abrechnung des Gehwegs am Schwarzen Weg von der Reinhold-Stief-Straße bis zum Fürstenauer Mühlenbach
Vorlage
FG 60/015/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Zur fußläufigen Anbindung der Carl-Orff-Straße und der Reinhold-Stief-Straße an den vorhandenen Gehweg an der Straße Schwarzer Weg wurde 2003 ein Gehweg  von der Reinhold-Stief-Straße bis zum Fürstenauer Mühlenbach fertig gestellt. Die geprüften Unternehmerrechnungen liegen der Verwaltung vor.

 

Eine Beitragspflicht für die Erschließungsanlage Schwarzer Weg kann erst entstehen, wenn sämtliche Teileinrichtungen der Anlage auf gesamter Länge hergestellt werden. Um die Kosten für die Herstellung des vorgenannten Gehwegs über Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge refinanzieren zu können, ist die Bildung eines Abschnitts nach § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Fürstenau erforderlich. Ein solcher selbständiger Abschnitt kann anhand äußerlich erkennbarer Merkmale gebildet werden. Als äußerlich erkennbare Merkmale kommen u. a. Straßeneinmündungen, Brücken und Wasserläufe in Betracht. Die Einmündung der Reinhold-Stief-Straße und der Fürstenauer Mühlenbach können damit als örtlich erkennbare Merkmale zur Bildung eines Abschnitts für die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung herangezogen werden.


(Söhnchen)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Straße Schwarzer Weg ist von der Einmündung der Reinhold-Stief-Straße bis zum Fürstenauer Mühlenbach als Abschnitt nach § 132 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 5 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Fürstenau abzurechnen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Abschnittsbildung wird die Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag in Höhe von rund 26.000,00 € ermöglicht.

 

 

(Weymann)

Fachdienst II