Insgesamt kann die Personalsituation bei den
Hausmeistern der Samtgemeinde Fürstenau als angespannt bezeichnet werden. Dies
wird vor allem durch die Vielzahl von angehäuften Überstunden dokumentiert. Die
Gründe für die Überstunden sind verschieden. So wurden vereinzelt die Schulen
der Samtgemeinde Fürstenau in den letzten Jahren saniert oder mit
beispielsweise einer Mensa erweitert. Im Zuge dessen wurde festgestellt, dass
Hausmeister vor Ort sein müssen, um Instandhaltungen und ggf. Nachbesserungen
zu überwachen. Zusätzlich gibt es durch Erweiterungen mehr Fläche, die betreut
werden muss.
Um den Personalbedarf der Schulen genau
ermitteln zu können, wurde daher von der Samtgemeindeinspektorenanwärterin,
Marion Denningmann, im Rahmen ihrer Praxisarbeit eine neue Stellenbemessung der
Schulhausmeister anhand des KGST Berichts Nr. 5/2010 „Hausmeisterdienste in
Kommunen“ durchgeführt. Weitere Grundlagen boten die Samtgemeinde Artland sowie
die Stadt Bramsche, die bereits Stellenbemessungen anhand des Berichts durchgeführt
haben.
Derzeit gibt es vier Vollzeitstellen, sowie
zwei Hausmeisterhelfer für die Schulen der Samtgemeinde Fürstenau
- IGS Fürstenau
- Grundschule Fürstenau
- Benedikt Grundschule
- Grundschule Schwagstorf
- Grundschule Berge
- OBS Berge
- Grundschule Grafeld
- Maiburg Grundschule Bippen.
Die Verwaltungsgebäude (Schloss Fürstenau,
Gemeindeverwaltungen Bippen und Berge) verfügen über keine Hausmeister.
In der Sitzung wird eine Präsentation mit den entsprechenden Berechnungen und Ergebnissen vorgestellt.
D e n n i n g m a n n |
M o o r m a n n |
W ü b b e l |
Fachbereich 1 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die Ergebnisse der Stellenbemessung sollen im
nächsten Haushaltsjahr entsprechend umgesetzt werden.
I. Gesamtkosten der Maßnahme: jährlich ca. 80.000 €
II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 0 €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Versch. Produkte Schulbereich / Kostenstelle:401200 Dienstaufwendungen
Arbeitnehmer
III.
Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:
Der Betrag ist
jährlich wiederkehrend einzuplanen
R a m l e r
Fachbereich 3