Betreff
Hauptsatzung der Gemeinde Berge - Neufassung (elektronisches Amtsblatt etc.)
Vorlage
BER/037/2022
Art
Beschlussvorlage Berge

Der Landkreis Osnabrück hat mitgeteilt, dass das Amtsblatt des Landkreises Osnabrück zum 01.01.23 von einer Papierausgabe in ein elektronisches Amtsblatt umgestellt werden soll.

 

Ab dem Zeitpunkt wird es somit kein gedrucktes Amtsblatt mehr geben, sodass nach der notwendigen Beschlussfassung des Rates zukünftig die Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Osnabrück möglich ist und Rechtsvorschriften (rechtssicher) bekannt gemacht werden. Für die Bekanntmachungsmöglichkeit im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück ab dem 01.01.23 ist somit Voraussetzung, dass die 38 Hauptsatzungen der landkreisangehörigen Kommunen angepasst und spätestens in der letzten Papierausgabe des Amtsblattes am 31.12.22 veröffentlicht werden.

 

Die Musterformulierungen für die notwendigen Änderungen in der Hauptsatzung sind vom Landkreis Osnabrück übermittelt und in § 7 der Hauptsatzung (gelbe Markierung) eingearbeitet worden.

 

Ferner ist mitgeteilt worden, dass bei der Beschlussfassung darauf zu achten ist, dass nicht nur die veränderten Paragrafen der Hauptsatzung, sondern auch die bisherigen (sonstigen) Paragrafen der gesamten Hauptsatzung noch einmal neu beschlossen werden, sodass sich aus dem Beschluss wieder eine komplette Hauptsatzung ergibt. Somit ist eine 1. Änderung der bestehenden Hauptsatzung der Gemeinde Berge nicht möglich.

 

Letztmalig wurde die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Berge in der Sitzung vom 18.05.22 beschlossen und ist mit Datum vom 01.07.22 in Kraft getreten.

 

In den damaligen Beratungen ist auch besprochen worden, dass in § 64 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geregelt ist, dass die Ratsmitglieder auch unter gewissen Voraussetzungen an den Sitzungen der Vertretung durch Zuschaltung per Videokonferenztechnik teilnehmen können, soweit die Hauptsatzung dies zulässt. Mittlerweile ist durch Herrn Kamlage (Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund) eine textliche Festsetzung vorgenommen und den Kommunen zur Verfügung gestellt worden. Somit ist der § 10 (gelbe Markierung) in der Hauptsatzung der Gemeinde Berge aufgenommen worden. Grund für die Änderung ist, dass bei zukünftigen und/oder pandemiebedingten Einschränkungen dann auch weiterhin die Handlungsfähigkeit der politischen Gremien (unter den in § 10 genannten Voraussetzungen) gegeben ist.

 

Weitere inhaltliche Änderungen zur bisherigen Hauptsatzung sind nicht vorgenommen worden.

 

Zur weiteren Informationsgewinnung ist der Hauptsatzungsentwurf mit den markierten Änderungen der Beschlussvorlage beigefügt worden.


(Gappel)

Bürgermeister

 

Anlagen

 

-       Entwurf der Hauptsatzung der Gemeinde Berge (inkl. Änderungen)

-       Anschreiben des Landkreises Osnabrück


Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegende Entwurf zur Hauptsatzung der Gemeinde Berge wird als Satzung zum 01.01.23 beschlossen.