Der Landkreis Osnabrück hat mitgeteilt, dass das Amtsblatt
des Landkreises Osnabrück zum 01.01.23 von einer Papierausgabe in ein
elektronisches Amtsblatt umgestellt werden soll.
Ab dem Zeitpunkt wird es somit kein gedrucktes Amtsblatt
mehr geben, sodass nach der notwendigen Beschlussfassung des Rates zukünftig
die Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Osnabrück
möglich ist und Rechtsvorschriften (rechtssicher) bekannt gemacht werden. Für
die Bekanntmachungsmöglichkeit im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück ab dem 01.01.23
ist somit Voraussetzung, dass die 38 Hauptsatzungen der landkreisangehörigen Kommunen
angepasst und spätestens in der letzten Papierausgabe des Amtsblattes am
31.12.22 veröffentlicht werden.
Die Musterformulierungen für die notwendigen Änderungen in der
Hauptsatzung sind vom Landkreis Osnabrück übermittelt und in § 7 der
Hauptsatzung (gelbe
Markierung) eingearbeitet worden.
Ferner ist mitgeteilt worden, dass bei der Beschlussfassung darauf
zu achten ist, dass nicht nur die veränderten Paragrafen der Hauptsatzung,
sondern auch die bisherigen (sonstigen) Paragrafen der gesamten Hauptsatzung
noch einmal neu beschlossen werden, sodass sich aus dem Beschluss wieder eine
komplette Hauptsatzung ergibt. Somit ist eine 1. Änderung der bestehenden
Hauptsatzung der Gemeinde Berge nicht möglich.
Letztmalig wurde die Neufassung der Hauptsatzung der
Gemeinde Berge in der Sitzung vom 18.05.22 beschlossen und ist mit Datum vom 01.07.22
in Kraft getreten.
In den damaligen Beratungen ist auch besprochen worden, dass in § 64 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geregelt ist, dass die Ratsmitglieder auch
unter gewissen Voraussetzungen an den Sitzungen der Vertretung durch
Zuschaltung per Videokonferenztechnik teilnehmen können, soweit die
Hauptsatzung dies zulässt. Mittlerweile ist durch Herrn Kamlage (Niedersächsischer
Städte- und Gemeindebund) eine textliche Festsetzung vorgenommen und den
Kommunen zur Verfügung gestellt worden. Somit ist der § 10 (gelbe Markierung) in der
Hauptsatzung der Gemeinde Berge aufgenommen worden. Grund für die Änderung ist,
dass bei zukünftigen und/oder pandemiebedingten Einschränkungen dann auch
weiterhin die Handlungsfähigkeit der politischen Gremien (unter den in § 10
genannten Voraussetzungen) gegeben ist.
Weitere inhaltliche Änderungen zur bisherigen Hauptsatzung
sind nicht vorgenommen worden.
Zur weiteren
Informationsgewinnung ist der Hauptsatzungsentwurf mit den markierten Änderungen
der Beschlussvorlage beigefügt worden.
(Gappel) |
Bürgermeister |
Anlagen
- Entwurf der Hauptsatzung der Gemeinde Berge (inkl. Änderungen)
- Anschreiben des Landkreises Osnabrück
Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Entwurf zur
Hauptsatzung der Gemeinde Berge wird als Satzung zum 01.01.23 beschlossen.