Entsprechend des Entwurfs für die 2.
Auslegung des Bebauungsplans Bippen Nord-West II sind unterschiedliche
Kompensationsmaßnahmen durchzuführen, um den Ausgleich entsprechend
sicherzustellen.
Die Gesamtmaßnahmen sind im
Bebauungsplanentwurf dargestellt.
Aus Sicht der Verwaltung sollte nunmehr auch
bereits mit der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen entsprechend der
Eingriffsplanungen begonnen werden. Das Planungsbüro Ingenieurplanung Wallenhorst
sollte beauftragt werden, die für die Kompensation erforderlichen
Einzelmaßnahmen zu beplanen und eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten,
damit möglichst bis zur nächsten Vegetationsperiode diese Maßnahmen
durchgeführt werden können.
Der Aufbau einer Blühwiese rechts und
linksseitig des Weges zum Kreuzberg wird vom Bauhof der Gemeinde Bippen
selbständig durchgeführt und entsprechend mit Saatgut in abgemergelten Boden
durchgeführt, so dass hierfür keine Ausschreibung erforderlich ist.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Das Planungsbüro IPW Wallenhorst wird beauftragt, die Planung der Durchführung von Kompensationsmaßnahmen für das Baugebiet Bippen Nord-West II vorzunehmen.