Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Fürstenau außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
Vorlage
FG 32/008/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Kommunen in Niederachsen haben nach § 29 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und Hilfeleistungen der Feuerwehr (NBrandSchG) die Möglichkeit, Gebühren für Einsätze zu erheben. Dies betrifft beispielsweise freiwillige Hilfeleistungen und Einsätze ohne akute Lebensgefahr und ohne, dass ein Brand vorgelegen hat. Eine rechtmäßige Abrechnung von Feuerwehreinsätzen setzt jedoch eine aktuelle betriebswirtschaftliche Feuerwehrgebührenkalkulation voraus.

Die Samtgemeinde Fürstenau setzt für die abrechnungsfähigen Hilfeleistungen der Ortsfeuerwehren Gebühren auf Grundlage der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Fürstenau außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben vom 03.07.2014“ fest. Der Gebührentarif ist Anlage zu § 2 und Bestandteil vorstehender Satzung. Eine Nachkalkulation des Gebührentarifs erfolgte zuletzt in 2018. Die Satzung sowie der aktuelle Gebührentarif sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften hat alle drei Jahre eine Nachkalkulation des Gebührentarifs zu erfolgen.

Das Ergebnis der Nachkalkulation wird in der Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Brandschutz und Kultur am 03.11.1022 vorgestellt.

Neben einer Anpassung des Gebührentarifs sind aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen Satzungsänderungen/-ergänzungen erforderlich.

Die weiteren Satzungsänderungen sowie der Gebührentarif werden in der Sitzung vorgestellt und ausführlich erläutert.

 

 

 


F ö c k e

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachbereich 2

Fachdienst 1

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Fürstenau außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben wird in der vorliegenden Form beschlossen.   

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 

Durch eine Gebührenerhöhung erhöht sich der Deckungsgrad der Feuerwehrausgaben.

 

 

R a m l e r

Fachbereich 3