Betreff
Neuwahl des Ortsbrandmeisters und des stv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Berge
Vorlage
FB 2/003/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Eine Ortsfeuerwehr wird nach den Bestimmungen des Nds. Brandschutzgesetzes (NBrandschG) von dem Ortsbrandmeister geleitet. Der Ortsbrandmeister hat mindestens einen Stellvertreter.  Sowohl der Ortsbrandmeister als auch sein Stellvertreter werden für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Rat der Gemeinde nach Anhörung des Kreisbrandmeisters. Vorgeschlagen ist, wer in einer hierzu einberufenen Versammlung der Angehörigen der Einsatzabteilung die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält. Hierzu wird auf die Bestimmungen des § 20 des NBrandSchG verwiesen.

 

Herr Jörg Biemann wurde aufgrund des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Fürstenau vom 23.03.2017 mit Wirkung vom 09.06.2017 für die Dauer von sechs Jahren zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Berge, ernannt. 

Herr Biemann hat mit Schreiben vom 27.06.2022 um Entlassung aus dem Ehren-beamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Berge zum 31.12.2022 gebeten.

 

Herr Dirk Hollenberg wurde aufgrund des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Fürstenau vom 23.03.2017 mit Wirkung vom 09.06.2017 für die Dauer von sechs Jahren zum stv. Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Berge, ernannt. 

Herr Hollenberg hat ebenfalls mit Schreiben vom 27.06.2022 um Entlassung aus dem Ehren-beamtenverhältnis als stv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Berge zum 31.12.2022 gebeten.

 

Die Vorgenannten haben gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts für Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz) einen Rechtanspruch auf Entlassung zum beantragten Zeitpunkt.

 

In der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Berge am 28.08.2022 wurde

  • Herr Andre Rumker für die Wahl zum Ortsbrandmeister und
  • Herr Frank von der Heyde für die Wahl zum stv. Ortsbrandmeister

der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Berge, vorgeschlagen. 

 

Herr Rumker erfüllt aktuell noch nicht alle nach § 20 Abs. 2 NBrandSchG erforderlichen fachlichen Voraussetzungen für das Amt eines Ortsbrandmeisters. Bis zur Samtgemeinderatssitzung werden diese jedoch vorliegen.  

 

Der Kreisbrandmeister hat den vorgesehenen Ernennungen zugestimmt.

 

 

 


F ö c k e

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Herr Jörg Biemann wird mit Wirkung vom 01.01.2023 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Berge, entlassen.

 

Herr Dirk Hollenberg wird mit Wirkung vom 01.01.2023 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stv. Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Berge, entlassen.

 

Herr Andre Rumker wird mit Wirkung ab 01.01.2023 für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Berge, ernannt.

 

Herr Frank von der Heyde wird mit Wirkung ab 01.01.2023 für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum stv. Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Berge, ernannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Nein

 

 

 

 

 

R a m l e r

Fachbereich 3