Betreff
Neuwahl des Gemeindebrandmeisters sowie des stv. Gemeindebrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FG 32/007/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Freiwillige Feuerwehr einer Gemeinde wird nach den Bestimmungen des Nds. Brandschutzgesetzes (NBrandschG) von dem Gemeindebrandmeister geleitet. Der Gemeindebrandmeister hat mindestens einen Stellvertreter.  Sowohl der Gemeindebrandmeister als auch sein Stellvertreter werden für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Rat der Gemeinde nach Anhörung des Kreisbrandmeisters auf Vorschlag der Ortsbrandmeister und ihrer Stellvertreter. Vorgeschlagen ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Ortsbrandmeister und ihrer Stellvertreter erhält. Hierzu wird auf die Bestimmungen des § 20 des NBrandSchG verwiesen.

 

Herr Reiner Berndsen wurde aufgrund des Beschlusses des Rates der Samtgemeinde Fürstenau vom 08.07.2021 mit Wirkung vom gleichen Tage für die Dauer von sechs Jahren zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau ernannt. 

Herr Berndsen hat mit Schreiben vom 07.07.2022 um Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Gemeinderbrandmeister zum 31.12.2022 gebeten. Ihm ist eine Fortführung des Amtes aus beruflichen Gründen nicht mehr möglich.

Herr Berndsen hat gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts für Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz) einen Rechtanspruch auf die Entlassung zum beantragten Zeitpunkt.

 

 

In der Samtgemeindekommandositzung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau am 05.10.2022 wurde Herr André Merlender von den Ortsbrandmeistern und stv. Ortsbrandmeistern für die Wahl zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau vorgeschlagen.  Herr Merlender ist derzeit stv. Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau. Hierzu wird auf den Beschluss des Samtgemeinderates vom 21.04.2022 verwiesen. 

 

Zum neuen stv. Gemeindebrandmeister wurde Herr Daniel Holling vorgeschlagen. Herr Holling erfüllt bisher noch nicht alle nach § 20 Abs. 2 NBrandSchG erforderlichen fachlichen Voraussetzungen für das Amt des stv. Gemeindebrandmeisters und kann daher ggfs. nur kommissarisch mit der Wahrnehmung der Geschäfte des stv. Gemeindebrandmeisters beauftragt werden (§ 12 FwVO). Die schriftliche Beauftragung durch den Samtgemeindebürgermeister darf die Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten. Nach Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen und Anhörung des Kreisbrandmeisters beschließt der Rat über die Ernennung.

 

 

 

 

 


F ö c k e

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Herr Reiner Berndsen wird mit Wirkung vom 01.01.2023 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau entlassen.

 

Herr André Merlender wird mit Wirkung ab 01.01.2023 für die Dauer von sechs in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau ernannt. Das Ehrenbeamtenverhältnis von Herrn Merlender als stv. Gemeindebrandmeisters wird zeitgleich aufgehoben.

 

Herr Daniel Holling wird ab 01.01.2023 vorübergehend, längstens für die Dauer von zwei Jahren, mit der Wahrnehmung der Geschäfte als stv. Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Fürstenau beauftragt.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 Nein

 

 

 

R a m l e r

Fachbereich 3