Bebauungsplan Nr. 34 "Bippen Nord-West II", Gemeinde Bippen
Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner
Sitzung am 21.07.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West
II“ aufzustellen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.11.2021 wurde
beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
zeitgleich durchzuführen.
In Ausführung des obigen Beschlusses fand
die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 11.04.2022 bis
einschließlich 13.05.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 28.03.2022 um Stellungnahme bis zum 13.05.2022
gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden
geprüft und sind dieser Vorlag mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen
zwecks Prüfung und Beschlussfassung beigefügt. Folgende Auslegungsunterlagen
sind als Anlage beigefügt:
-
Entwurf
zum Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“
* Bebauungsvorschlag
- Entwurfsbegründung
*
Umweltbericht inkl. Spezielle artenschutzrechtlich Prüfung (Anlage zur
Begründung)
*
Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung (Anlage zur Begründung)
*
Versickerungsnachweis (Anlage zur Begründung)
- Abwägungsvorschlag.
Die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird
in der Sitzung das Ergebnis zur frühzeitigen Beteiligung vorstellen und
eingehend erläutern.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
- Abwägungsvorschlag
- Planunterlagen (Stand: öffentliche Auslegung)
Beschlussvorschlag:
- Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.
- Der Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ einschließlich Begründung, Umweltbericht inkl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung und Versickerungsnachweis wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB als Entwurf beschlossen.
- Auf der Grundlage des Entwurfs sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ stehen entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt 2022 zur Verfügung.