Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 34 "Bippen Nord-West II", Gemeinde Bippen
Vorlage
BIP/051/2022
Art
Beschlussvorlage Bippen

Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 21.07.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ aufzustellen. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.11.2021 wurde beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 11.04.2022 bis einschließlich 13.05.2022. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.03.2022 um Stellungnahme bis zum 13.05.2022 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlag mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen zwecks Prüfung und Beschlussfassung beigefügt. Folgende Auslegungsunterlagen sind als Anlage beigefügt:

 

-       Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“

* Bebauungsvorschlag

   -    Entwurfsbegründung

            * Umweltbericht inkl. Spezielle artenschutzrechtlich Prüfung (Anlage zur Begründung)

            * Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung (Anlage zur Begründung)

            * Versickerungsnachweis (Anlage zur Begründung)

   -    Abwägungsvorschlag.

 

Die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird in der Sitzung das Ergebnis zur frühzeitigen Beteiligung vorstellen und eingehend erläutern.

 

 


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

-       Abwägungsvorschlag

-       Planunterlagen (Stand: öffentliche Auslegung)

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ einschließlich Begründung, Umweltbericht inkl. spezieller artenschutzrechtlicher  Prüfung, Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung und Versickerungsnachweis wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB als Entwurf beschlossen.
  3. Auf der Grundlage des Entwurfs sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Bippen Nord-West II“ stehen entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt 2022 zur Verfügung.