Mit dem am 06. Mai
2022 gestellten Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90 / Die Grünen und FDP im
Stadtrat (St/VA/06/2022) der Stadt Fürstenau wurde die Verwaltung mit der
Planung zur Errichtung eines Fahrradunterstandes im Bereich der Bushaltestelle
Bahnhofstr./Alte Post, in ausreichender Größe, beauftragt. Für den
Fahrradunterstand sollen stabile Fahrradbügel vorgesehen werden. Weiterhin wurde
die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit des Einwerbens von Fördergeldern zu
prüfen.
Bedarf
Für die weitere
Planung eines entsprechenden Unterstandes war es zunächst notwendig, den Bedarf
an Fahrradstellplätzen zu untersuchen.
Bei regelmäßigen
Kontrollen im Sommer 2022 (außerhalb der Schulferien) am derzeitigen
Fahrradabstellplatz wurde festgestellt, dass zwischen 5 und 17 Fahrräder
abgestellt wurden. Im Mittel betrug die Auslastung 9 Fahrräder.
Mögliche Standorte
Für die weitere
Planung wurde die Örtlichkeit hinsichtlich möglicher Standorte für die
Errichtung eines Fahrradunterstandes geprüft. Die Anlage 1 zeigt eine Übersicht
dazu. Der blau umrandete Bereich markiert die derzeit zur Fahrradabstellung
genutzte Fläche. Grün umkreist sind die beiden Wartebereiche der Fahrgäste
dargestellt. Die orange sowie die rot dargestellten Flächen zeigen mögliche
Standorte für Fahrradunterstände. Die jeweilige Fläche (orange & rot)
entspricht ca. dem Platzbedarf für einen Fahrradunterstand, unter dem bis zu 10
Fahrräder an Fahrradbügeln abgestellt werden können.
Entsprechend der
zuvor aufgeführten Bedarfsermittlung, besteht im Bereich der Bushaltestelle ein
Platzbedarf von durchschnittlich 9 Fahrradabstellplätzen. Es ist zu beachten,
dass der Bedarf auf Grund der steigenden Bevölkerungs- und Schülerzahlen sowie
der höheren Nachfrage bei einer attraktiveren Fahrradabstellmöglichkeit tendenziell
steigt. Ein Fahrradunterstand in „Regelbreiten“ (Aufstellfläche ca. 3,80 – 4,60
m breit) bietet Platz für bis zu 5 beidseitig nutzbaren Anlehnbügeln, womit
zwischen 8 bis 10 Fahrradeinstellplätze integriert werden können.
Es besteht
weiterhin die Möglichkeit zur Errichtung eines „doppelten-Fahrradunterstandes“.
Ein solcher bietet Platz für ca. 9 Anlehnbügel, womit 18 Einstellplätze geschaffen
werden können. Damit wären ausreichend Einstellplätze geschaffen, um dem
potenziell steigenden Bedarf auch in den kommenden Jahren gerecht zu werden.
Der
„einfache-Fahrradunterstand“ erfordert eine Grundfläche von rd. 15 m² (5,5m x
2,7m). Dagegen werden für den „doppelten-Fahrradunterstand“ ca. 27 m² (10m x
2,7m) Grundfläche benötigt. Je nach Hersteller können die tatsächlichen Maße
des Unterstandes und damit der Flächenbedarf sowie die Anzahl der möglichen
Anlehnbügel leicht abweichen.
Für die Errichtung
eines „Doppel-Fahrradunterstandes“ bietet jedoch nur der rot gekennzeichnete
Standort (Detailfoto siehe Anlage 2) ausreichend Fläche. Die Anlage 3 zeigt ein
Detailfoto des gem. Anlage 1 orange gekennzeichneten Standortes. Bei beiden
möglichen Standorten handelt es sich um städtische Grundstücke.
Standortvergleich
Die Vor- und
Nachteile der zwei Standorte werden in der nachfolgenden Tabelle
gegenübergestellt.
Variante |
Vorteile |
Nachteile |
Foto |
„Standort Rot“ (SR) |
Aufwertung der derzeit brachliegenden Fläche Doppelter Fahrradunterstand, ca.18 Stellplätze, möglich Weitere Fahrräder können am bereits vorhandenen Fahrrad-ständer
abgestellt werden → Alle Räder stehen gebündelt |
Entfernung zum Fahrgastunterstand südl. der Fahrbahn |
Siehe „Anlage 2“ |
„Standort Orange“ (SO) |
Nähe zum Fahrgastunterstand südl. Fahrbahn |
Befestigung von derzeit bepflanzter Oberfläche Nur einfacher Fahrradunterstand, 8 – 10 Stellplätze, möglich Optischer Unterschied zwischen Fahrgast- & Fahrradunterstand wird
klar ersichtlich Erhöhter Pflegeaufwand im Bereich zwischen Fahrgast- &
Fahrradunterstand |
Siehe „Anlage 3“ |
Ausführung
Bei der Ausführung
ist angedacht eine Beleuchtung in die Decke des Fahrradunterstandes zu
integrieren. Zudem soll der Fahrradunterstand mit einem Mülleimer ausgestattet
werden.
Weiterhin besteht
die Möglichkeit eine Seitenverkleidung für den Fahrradunterstand vorzunehmen.
Die im Folgenden aufgelisteten Ausführungsvarianten „mit Seitenverkleidung“
berücksichtigen in der Kostenschätzung eine Verkleidung von 3 Seiten. Es ist
jedoch auch möglich individuell nur eine oder zwei Seiten verkleiden zu lassen.
Die Seitenverkleidung kann dabei aus unterschiedlichen Materialien, wie
Doppelstabgittermatten, Aluminiumwellblech oder Sicherheitsglas, ausgeführt
werden.
In der Anlage 4
sind beispielhafte Fahrradunterstände dargestellt, die sich an dem
Gestaltungskonzept der Innenstadtsanierung orientieren. Die Oberflächen des
Fahrradunterstandes sollen dabei in anthrazit ausgeführt werden.
Damit ergeben sich
die im Folgenden aufgeführten Kombinationsvarianten aus Standort und Ausführung
des Fahrradunterstandes:
Mögliche Varianten
Variante |
Kostenschätzung [€], brutto |
Anzahl Stellplätze [Stk.] |
Möglicher Standort |
V1: Einfache Überdachung mit
Seitenverkleidung |
16.000,00
€ |
Ca.
8 - 10 |
- orange (V1SO) - rot (V1SR) |
V2: Einfache Überdachung ohne Seitenverkleidung |
15.000,00
€ |
Ca.
10 |
- orange (V2SO) - rot (V2SR) |
V3: Doppelte Überdachung
mit Seitenverkleidung |
25.500,00
€ |
Ca.
18 |
- rot (V3SR) |
V4: Doppelte Überdachung
ohne Seitenverkleidung |
23.500,00
€ |
Ca.
18 |
- rot (V4SR) |
Es ist zu
berücksichtigen, dass es sich dabei aufgrund der derzeit stark schwankenden
Preise lediglich um eine Schätzung handelt, die sich innerhalb kurzer Zeit
deutlich verändern kann. Dies gilt jedoch für jegliche Ausbauvarianten für die
Errichtung eines Fahrradunterstandes.
In der
Kostenschätzung sind bereits Kosten für vorbereitenden Maßnahmen durch den
Bauhof, sowie die Lieferung und den Einbau von Fahrradanlehnbügeln einkalkuliert.
Fördermöglichkeiten
Die Verwaltung
wurde zudem beauftragt, sich über mögliche Förderungen des Projektes zu
informieren. Hier könnte das Förderprogramm „Kommunalrichtlinie: Verbesserung des ruhenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur“,
Abwicklung durch den Projektträger ZUG, eine geeignete Möglichkeit zur Förderung sein.
Sonstiges
Weiterhin ist zu beachten, dass bei der Herstellung der bedarfsorientierten, doppelten Überdachung, auf Grund der Größe von über 20 m² Grundfläche, eine Baugenehmigung durch den Landkreis erforderlich wird. Hierfür sind Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 € sowie ein entsprechender zeitlicher Aufwand einzukalkulieren. Die Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 € sind bereits in der o.g. Kostenschätzung berücksichtigt.
H a f f e r k a m p |
K a m o t z k e |
W ü b b e l |
Fachbereich 6 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
- Übersichtsplan
- Detail Standort „rot“
- Detail Standort „orange“
- Mustervorschlag
Beschlussvorschlag:
- Keiner -
Finanzielle Auswirkungen:
I. Gesamtkosten der
Maßnahme: je nach Beschlussfassung
II. davon für den laufenden
Haushalt vorgesehen: - €
Betroffener Haushaltsbereich
Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht
zur Verfügung
und müssen für das Haushaltsjahr 2023
bereitgestellt werden.
M o o r m a n n
Fachdienst I