Betreff
Fahrradunterstand Bushaltestelle Alte Post
Vorlage
FB 6/025/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Mit dem am 06. Mai 2022 gestellten Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90 / Die Grünen und FDP im Stadtrat (St/VA/06/2022) der Stadt Fürstenau wurde die Verwaltung mit der Planung zur Errichtung eines Fahrradunterstandes im Bereich der Bushaltestelle Bahnhofstr./Alte Post, in ausreichender Größe, beauftragt. Für den Fahrradunterstand sollen stabile Fahrradbügel vorgesehen werden. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit des Einwerbens von Fördergeldern zu prüfen.

Bedarf

Für die weitere Planung eines entsprechenden Unterstandes war es zunächst notwendig, den Bedarf an Fahrradstellplätzen zu untersuchen.

Bei regelmäßigen Kontrollen im Sommer 2022 (außerhalb der Schulferien) am derzeitigen Fahrradabstellplatz wurde festgestellt, dass zwischen 5 und 17 Fahrräder abgestellt wurden. Im Mittel betrug die Auslastung 9 Fahrräder.

Mögliche Standorte

Für die weitere Planung wurde die Örtlichkeit hinsichtlich möglicher Standorte für die Errichtung eines Fahrradunterstandes geprüft. Die Anlage 1 zeigt eine Übersicht dazu. Der blau umrandete Bereich markiert die derzeit zur Fahrradabstellung genutzte Fläche. Grün umkreist sind die beiden Wartebereiche der Fahrgäste dargestellt. Die orange sowie die rot dargestellten Flächen zeigen mögliche Standorte für Fahrradunterstände. Die jeweilige Fläche (orange & rot) entspricht ca. dem Platzbedarf für einen Fahrradunterstand, unter dem bis zu 10 Fahrräder an Fahrradbügeln abgestellt werden können.

Entsprechend der zuvor aufgeführten Bedarfsermittlung, besteht im Bereich der Bushaltestelle ein Platzbedarf von durchschnittlich 9 Fahrradabstellplätzen. Es ist zu beachten, dass der Bedarf auf Grund der steigenden Bevölkerungs- und Schülerzahlen sowie der höheren Nachfrage bei einer attraktiveren Fahrradabstellmöglichkeit tendenziell steigt. Ein Fahrradunterstand in „Regelbreiten“ (Aufstellfläche ca. 3,80 – 4,60 m breit) bietet Platz für bis zu 5 beidseitig nutzbaren Anlehnbügeln, womit zwischen 8 bis 10 Fahrradeinstellplätze integriert werden können.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit zur Errichtung eines „doppelten-Fahrradunterstandes“. Ein solcher bietet Platz für ca. 9 Anlehnbügel, womit 18 Einstellplätze geschaffen werden können. Damit wären ausreichend Einstellplätze geschaffen, um dem potenziell steigenden Bedarf auch in den kommenden Jahren gerecht zu werden.

Der „einfache-Fahrradunterstand“ erfordert eine Grundfläche von rd. 15 m² (5,5m x 2,7m). Dagegen werden für den „doppelten-Fahrradunterstand“ ca. 27 m² (10m x 2,7m) Grundfläche benötigt. Je nach Hersteller können die tatsächlichen Maße des Unterstandes und damit der Flächenbedarf sowie die Anzahl der möglichen Anlehnbügel leicht abweichen.

Für die Errichtung eines „Doppel-Fahrradunterstandes“ bietet jedoch nur der rot gekennzeichnete Standort (Detailfoto siehe Anlage 2) ausreichend Fläche. Die Anlage 3 zeigt ein Detailfoto des gem. Anlage 1 orange gekennzeichneten Standortes. Bei beiden möglichen Standorten handelt es sich um städtische Grundstücke.

Standortvergleich

Die Vor- und Nachteile der zwei Standorte werden in der nachfolgenden Tabelle gegenübergestellt.

Variante

Vorteile

Nachteile

Foto

„Standort Rot“ (SR)

Aufwertung der derzeit brachliegenden Fläche

 

Doppelter Fahrradunterstand, ca.18 Stellplätze, möglich

 

Weitere Fahrräder können am bereits vorhandenen Fahrrad-ständer abgestellt werden

Alle Räder stehen gebündelt

 

Entfernung zum Fahrgastunterstand südl. der Fahrbahn

 

 

Siehe „Anlage 2“

„Standort Orange“ (SO)

Nähe zum Fahrgastunterstand südl. Fahrbahn

Befestigung von derzeit bepflanzter Oberfläche

 

Nur einfacher Fahrradunterstand, 8 – 10 Stellplätze, möglich

 

Optischer Unterschied zwischen Fahrgast- & Fahrradunterstand wird klar ersichtlich

 

Erhöhter Pflegeaufwand im Bereich zwischen Fahrgast- & Fahrradunterstand

Siehe „Anlage 3“

 

Ausführung

Bei der Ausführung ist angedacht eine Beleuchtung in die Decke des Fahrradunterstandes zu integrieren. Zudem soll der Fahrradunterstand mit einem Mülleimer ausgestattet werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit eine Seitenverkleidung für den Fahrradunterstand vorzunehmen. Die im Folgenden aufgelisteten Ausführungsvarianten „mit Seitenverkleidung“ berücksichtigen in der Kostenschätzung eine Verkleidung von 3 Seiten. Es ist jedoch auch möglich individuell nur eine oder zwei Seiten verkleiden zu lassen. Die Seitenverkleidung kann dabei aus unterschiedlichen Materialien, wie Doppelstabgittermatten, Aluminiumwellblech oder Sicherheitsglas, ausgeführt werden.

In der Anlage 4 sind beispielhafte Fahrradunterstände dargestellt, die sich an dem Gestaltungskonzept der Innenstadtsanierung orientieren. Die Oberflächen des Fahrradunterstandes sollen dabei in anthrazit ausgeführt werden.

Damit ergeben sich die im Folgenden aufgeführten Kombinationsvarianten aus Standort und Ausführung des Fahrradunterstandes:

Mögliche Varianten

Variante

Kostenschätzung [€], brutto

Anzahl Stellplätze [Stk.]

Möglicher Standort

V1: Einfache Überdachung

mit Seitenverkleidung

16.000,00 €

Ca. 8 - 10

- orange (V1SO)

- rot (V1SR)

V2: Einfache Überdachung   ohne Seitenverkleidung

15.000,00 €

Ca. 10

- orange (V2SO)

- rot (V2SR)

V3: Doppelte Überdachung mit Seitenverkleidung

25.500,00 €

Ca. 18

- rot (V3SR)

V4: Doppelte Überdachung ohne Seitenverkleidung

23.500,00 €

Ca. 18

- rot (V4SR)

 

Es ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei aufgrund der derzeit stark schwankenden Preise lediglich um eine Schätzung handelt, die sich innerhalb kurzer Zeit deutlich verändern kann. Dies gilt jedoch für jegliche Ausbauvarianten für die Errichtung eines Fahrradunterstandes.

In der Kostenschätzung sind bereits Kosten für vorbereitenden Maßnahmen durch den Bauhof, sowie die Lieferung und den Einbau von Fahrradanlehnbügeln einkalkuliert.

 

Fördermöglichkeiten

Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, sich über mögliche Förderungen des Projektes zu informieren. Hier könnte das Förderprogramm „Kommunalrichtlinie: Verbesserung des ruhenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur“, Abwicklung durch den Projektträger ZUG, eine geeignete Möglichkeit zur Förderung sein.

 

Sonstiges

 

Weiterhin ist zu beachten, dass bei der Herstellung der bedarfsorientierten, doppelten Überdachung, auf Grund der Größe von über 20 m² Grundfläche, eine Baugenehmigung durch den Landkreis erforderlich wird. Hierfür sind Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 € sowie ein entsprechender zeitlicher Aufwand einzukalkulieren. Die Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 € sind bereits in der o.g. Kostenschätzung berücksichtigt.

 


H a f f e r k a m p

K a m o t z k e

W ü b b e l

Fachbereich 6

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 

  1. Übersichtsplan
  2. Detail Standort „rot“
  3. Detail Standort „orange“
  4. Mustervorschlag

Beschlussvorschlag:

 

- Keiner -


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: je nach Beschlussfassung

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:   - €

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

 

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung

     und müssen für das Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt werden.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I