Betreff
Widmung von Straßen
Vorlage
FG 60/015/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 

 

Renate-Hamburger-Straße

 

Die Renate-Hamburger-Straße und die Stichstraßen „Schwarzer Weg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Bahnhofsplatz“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 14, Flurstücke 2/60, 2/72, 2/67, 2/43, 2/19 tlw. und 2/20 tlw. – insgesamt 397 m) wurden mit der Eigenschaft „verkehrsberuhigt“ verkehrssicher ausgebaut, so dass diese Straßen dem öffentlichen Verkehr als Ortsstraßen zu widmen sind.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Fürstenau.

 

Die Straßenflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Fürstenau.

 

 

 

Am Bahndamm

 

Die Straße „Am Bahndamm“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 „Segelfortstraße“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 14, Flurstück 217/6 und Flur 20, Flurstück 136/13 tlw. – insgesamt 512 m) wurde verkehrssicher ausgebaut, so dass diese Straße dem öffentlichen Verkehr als Ortsstraße zu widmen ist.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Fürstenau.

 

Die Straßenflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Fürstenau.

 

 


S t o c k m a n n

K l a u s i n g

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Stadtdirektor

                                                                                          

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgend aufgeführten Straßen sind gemäß § 6 i.V.m. § 47 Ziffer 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

  1. Die Renate-Hamburger-Straße und die Stichstraßen „Schwarzer Weg“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Bahnhofsplatz“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 14, Flurstücke 2/60, 2/72, 2/67 und 2/43, 2/19 tlw. und 2/20 tlw. insgesamt 397 m) als Ortsstraßen mit der Eigenschaft „verkehrsberuhigt“

 

  1. Die Straße „Am Bahndamm“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 „Segelfortstraße“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 14, Flurstück 217/6 und Flur 20, Flurstück 136/13 tlw. – insgesamt 512 m) als Ortsstraße

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.