Betreff
Friedhofsgebührennachkalkulation 2021
Vorlage
FB 5/045/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Für das Jahr 2021 wurde eine Nachkalkulation der Gebühren für das Bestattungswesen der Samtgemeinde Fürstenau vorgenommen.

 

Aus dem Jahr 2020 war ein Gewinnvortrag in Höhe von 11.007 € zu berücksichtigen.

 

Die anliegende Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2021 weist eine Unterdeckung von 29.643 € aus. Nach Abzug des Gewinnvortrags aus 2020 ist ein Verlustvortrag von 18.636 € in das nächste Jahr zu übernehmen.

 

Die Unterdeckung war zu erwarten, da der Samtgemeinderat in seiner Sitzung am 25.06.2020 beschlossen hat, von der Vollkostendeckung der Gebühren aus öffentlichem Interesse für die Bestattungsgebühren, die Gebühren für die Kapellenbenutzung und die Grabnutzungsgebühren für Wahlgräber abzuweichen. Diese Gebühren sollen aus den allgemeinen Haushaltsmitteln bezuschusst werden. Die Höhe der Unterdeckung lag im prognostizierten Rahmen.

 

Einzig im Bereich der Kapelle Berge gab es eine Überdeckung. Diese Überdeckung geht auf die deutlich höhere Fallzahl als in den sonstigen Jahren und die damit verbundenen Einnahmen zurück. Hintergrund ist die Aufnahme von Verstorbenen aus der Gemeinde Bippen während der Umbaudauer der dortigen Leichenhalle.

 

Eine Anpassung der Gebühren erfolgte letztmalig mit Beschluss des Samtgemeinderates am 25.06.2020.

 


S ö h n c h e n

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührennachkalkulation für das Jahr 2021 im Bestattungswesen wird zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I