Betreff
56. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 5/042/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 u. a. beschlossen, eine 56. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.

 

In dem Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 „Sondergebiet IGS-Erweiterung“ der Stadt Fürstenau wird u.a. auf ca. 2.200m² eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Blockheizkraftwerk“ (BHKW) festgesetzt. Nach Auffassung des Landkreises Osnabrück ist hierfür auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau erforderlich, da das BHKW nicht primär der Versorgung der im Plangebiet befindlichen Gebäude dient. Das BHKW gilt daher nicht mehr als untergeordnete Nebenlange und kann aus diesem Grund nicht aus dem geltenden Flächennutzungsplan entwickelt werden.

 

Der geltende Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich Gemeinbedarfsfläche dar. Diese ist nun entsprechend dem für das BHKW vorgesehenen Bereich in eine Fläche für Versorgungsanlagen umzuwandeln.

 

Die Entwurfsunterlagen liegen nun vor und sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 


E s d e r s

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 5

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des Vorentwurfs sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 4.435,73 €

 

M o o r m a n n

Fachdienst I