Betreff
Abschluss von Nutzungsverträgen zur Errichtung von Telekommunikationsmasten durch die Firma ETN Funkturm GmbH & Co. KG in der Gemeinde Berge
Vorlage
BER/033/2022
Art
Beschlussvorlage Berge

Wie in der Sitzung das Rates vom 06.07.22 durch Herrn Conens und Herrn van Dijk (ETN Holding GmbH, Meppen) mitgeteilt, sind die Entwürfe der Nutzungsverträge als auch die Eintragungen zur beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung von Telekommunikationsmasten in der Gemeinde Berge übermittelt worden.

 

Die Vorentwürfe sind dann vom Unterzeichner zusammen mit Herrn Wagener (Samtgemeinde Fürstenau) besprochen und in einigen Punkten (Kompensation etc.) ergänzt worden, sodass mit Datum vom 23.09.22 die überarbeiteten Vertragsunterlagen bei der Gemeinde Berge eingegangen sind. Die Vertragsunterlagen sowie die Lagepläne sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt worden.

 

Beim Richtfunk handelt es sich auch um „Sichtfunk". Dies bedeutet, dass die Telekommunikationsmasten untereinander „sichtbar“ miteinander verbunden sein müssen. In den ersten Beratungen wurden die Standorte im Bereich der Sportanlagen des TUS Berge e.V. sowie des SV Grafeld e.V. anvisiert. Allerdings ist der Standort für Berge nunmehr auf eine gemeindeeigene Freifläche in der Nähe des Heimathauses Anten verlegt worden. Somit kann eine direkte Verbindung zum Masten im Gemeindeteil Grafeld sowie dem noch aufzustellenden Masten in Menslage (Hahnenmoor) sichergestellt werden. Aufgrund der Höhenlagen sowie dem bestehenden Wald zwischen Grafeld und Berge ist der Standort am Sportplatz des TUS Berge e.V. nicht geeignet.

 

Für den Aufbau des Telekommunikationsmastens in Anten und Grafeld wird eine Grundfläche von 10 m × 15 m benötigt, die im Anschluss eingezäunt wird. Durch die Bereitstellung der Flächen könnten ggf. Synergieeffekte erreicht werden, durch beispielweise kostenloses oder freies WLAN im Bereich des Sportplatzes des SV Grafeld e.V. oder Heimathauses Anten. Nach der erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat können dann die Vertreter des SV Grafeld e.V. und des Heimatvereins Anten e.V. über die weitere Vorgehensweise informiert werden.


(Gappel)

Bürgermeister

 

Anlagen

 

-       Vertragsentwürfe zu den Standorten Grafeld und Anten

-       Lagepläne der Standorte Grafeld und Anten


Beschlussvorschlag:

 

Den vorliegenden Nutzungsverträgen und Dienstbarkeiten zwischen der Gemeinde Berge und der ETN Funkturm GmbH & Co. KG, Meppen zur Errichtung von Telekommunikationsmasten in der Gemeinde Berge wird zugestimmt.