Wie in der Sitzung
das Rates vom 06.07.22 durch Herrn Conens und Herrn van Dijk (ETN Holding GmbH,
Meppen) mitgeteilt, sind die Entwürfe der Nutzungsverträge als auch die
Eintragungen zur beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Errichtung von
Telekommunikationsmasten in der Gemeinde Berge übermittelt worden.
Die Vorentwürfe
sind dann vom Unterzeichner zusammen mit Herrn Wagener (Samtgemeinde Fürstenau)
besprochen und in einigen Punkten (Kompensation etc.) ergänzt worden, sodass
mit Datum vom 23.09.22 die überarbeiteten Vertragsunterlagen bei der Gemeinde
Berge eingegangen sind. Die Vertragsunterlagen sowie die Lagepläne sind der
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt worden.
Beim Richtfunk
handelt es sich auch um „Sichtfunk". Dies bedeutet, dass die
Telekommunikationsmasten untereinander „sichtbar“ miteinander verbunden sein
müssen. In den ersten Beratungen wurden die Standorte im Bereich der
Sportanlagen des TUS Berge e.V. sowie des SV Grafeld e.V. anvisiert. Allerdings
ist der Standort für Berge nunmehr auf eine gemeindeeigene Freifläche in der
Nähe des Heimathauses Anten verlegt worden. Somit kann eine direkte Verbindung
zum Masten im Gemeindeteil Grafeld sowie dem noch aufzustellenden Masten in
Menslage (Hahnenmoor) sichergestellt werden. Aufgrund der Höhenlagen sowie dem
bestehenden Wald zwischen Grafeld und Berge ist der Standort am Sportplatz des
TUS Berge e.V. nicht geeignet.
Für den Aufbau des
Telekommunikationsmastens in Anten und Grafeld wird eine Grundfläche von 10 m ×
15 m benötigt, die im Anschluss eingezäunt wird. Durch die Bereitstellung der
Flächen könnten ggf. Synergieeffekte erreicht werden, durch beispielweise
kostenloses oder freies WLAN im Bereich des Sportplatzes des SV Grafeld e.V.
oder Heimathauses Anten. Nach der erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat
können dann die Vertreter des SV Grafeld e.V. und des Heimatvereins Anten e.V.
über die weitere Vorgehensweise informiert werden.
(Gappel) |
Bürgermeister |
Anlagen
- Vertragsentwürfe zu den Standorten Grafeld und Anten
- Lagepläne der Standorte Grafeld und Anten
Beschlussvorschlag:
Den vorliegenden Nutzungsverträgen und Dienstbarkeiten zwischen der Gemeinde Berge und der ETN Funkturm GmbH & Co. KG, Meppen zur Errichtung von Telekommunikationsmasten in der Gemeinde Berge wird zugestimmt.