Die Gemeinde Berge hat bereits im Jahr 1962 ein Darlehen für Wohnungsbauzwecke
beim Land Niedersachsen aufgenommen. Mit dem Darlehen wurden die
Winterfestmachung und Instandsetzung von Wohnlagern/-baracken als
Kriegsfolgenhilfe gefördert. Das Darlehen wird mit einer jährlichen Leistung in
Höhe von 118,62 € getilgt und hat noch eine Laufzeit bis zum 30.12.2061. Der
Schuldenstand zum 31.12.2022 beträgt 4.626,16 €.
Aufgrund des geringen Schuldenstandes und der unverhältnismäßig langen
Laufzeit, hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück die Kämmerei
aufgefordert, abzuklären, ob eine kurzfristige außerordentliche Tilgung des
Darlehens möglich sei, damit entsprechender Verwaltungsaufwand vermieden werden
könne.
Auf telefonischer Nachfrage wurde seitens der NBank aus Hannover erklärt,
dass eine außerordentliche Tilgung möglich ist. Es falle lediglich eine
Abrechnungsgebühr von 30,00 € an.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, das Darlehen zum
31.12.2022 außerordentlich zu tilgen.
Da im Haushaltsplan der Gemeinde Berge keine Mittel für die
außerordentliche Tilgung eingeplant sind, muss der Betrag überplanmäßig zur
Verfügung gestellt werden. Die Deckung ist durch Mehrerträge bei den
Gewerbesteuern gewährleistet.
(Gappel) |
Bürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Das Darlehen D-01-001 (Vertragsnummer: 5600024815) bei der Investitions-
und Förderbank Niedersachsen (NBank), Hannover, mit einer Restschuld i.H.v.
4.626,16 € wird zum 31.12.2022 außerordentlich getilgt.
Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.