Betreff
Außerordentliche Tilgung – Darlehensvertrag mit dem Land Niedersachsen
Vorlage
BER/024/2022
Art
Beschlussvorlage Berge

Die Gemeinde Berge hat bereits im Jahr 1962 ein Darlehen für Wohnungsbauzwecke beim Land Niedersachsen aufgenommen. Mit dem Darlehen wurden die Winterfestmachung und Instandsetzung von Wohnlagern/-baracken als Kriegsfolgenhilfe gefördert. Das Darlehen wird mit einer jährlichen Leistung in Höhe von 118,62 € getilgt und hat noch eine Laufzeit bis zum 30.12.2061. Der Schuldenstand zum 31.12.2022 beträgt 4.626,16 €.

 

Aufgrund des geringen Schuldenstandes und der unverhältnismäßig langen Laufzeit, hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück die Kämmerei aufgefordert, abzuklären, ob eine kurzfristige außerordentliche Tilgung des Darlehens möglich sei, damit entsprechender Verwaltungsaufwand vermieden werden könne.

 

Auf telefonischer Nachfrage wurde seitens der NBank aus Hannover erklärt, dass eine außerordentliche Tilgung möglich ist. Es falle lediglich eine Abrechnungsgebühr von 30,00 € an.

 

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, das Darlehen zum 31.12.2022 außerordentlich zu tilgen.

 

Da im Haushaltsplan der Gemeinde Berge keine Mittel für die außerordentliche Tilgung eingeplant sind, muss der Betrag überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung ist durch Mehrerträge bei den Gewerbesteuern gewährleistet.


(Gappel)

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Das Darlehen D-01-001 (Vertragsnummer: 5600024815) bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Hannover, mit einer Restschuld i.H.v. 4.626,16 € wird zum 31.12.2022 außerordentlich getilgt.

 

Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.