Bebauungsplan Nr. 56 "Kollenpohl", 4. Änderung (Stadt Fürstenau)
Wie bereits in der Absage zur Sitzung des
Planungs-, Bau und Umweltausschusses vom 20.09.2022 vermerkt, lag das Abwägungsergebnis
für vorgenannte Bebauungsplanänderung erst später vor, so dass dieser
Tagesordnungspunkt direkt im Verwaltungsausschuss vorberaten werden sollte.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 28.09.2021 angeregt, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 56 „Kollenpohl“ hinsichtlich der örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung der Vorgärten und Einfriedungen zu ändern. Dementsprechend werden mit der 4. Änderung die bestehenden Regelungen ergänzt. Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 56 „Kollenpohl“ ist identisch mit dem Geltungsbereich des Ursprungsplans einschließlich der 1. und 2. Änderung.
In der
Verwaltungsausschusssitzung der Stadt Fürstenau am 22.02.2022 wurde nach
Vorstellung des Entwurfs die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes gem. § 3
Abs. 2 BauGB beschlossen und in der Zeit vom 18.07.2022 bis einschließlich
19.08.2022 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 08.07.2022 um Stellungnahme
innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Ferner wird die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch begründet. Außerdem sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines europäischen Vogelschutzgebietes. Für Bebauungspläne, die im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung und von einem Umweltbericht abgesehen. Die Stadt Fürstenau sieht gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB ab.
Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das
Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen steht digital zwecks
Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung.
Auf Wunsch
werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Das Ergebnis
zu den o. a. Beteiligungsverfahren wird in der Sitzung vorgestellt und
eingehend erläutert.
E s d e r s |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 5 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 56 „Kollenpohl“, 4. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.