Bisher gibt es
für die seitens der Stadt Fürstenau gestellten Anträge noch keine Bewilligung
der NBank. Durch den Städte- und Gemeindebund ist mitgeteilt worden, dass für
die Bearbeitung von mehr als 1.000 Förderanträgen die bisherigen
Personalkapazitäten nicht ausgereicht haben. Daher erfolgt nun eine
Unterstützung durch das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und
für Regionale Entwicklung (MB). Zusätzlich sind NBank-intern weitere
Mitarbeiter mit der Bearbeitung der Anträge beauftragt worden. Ziel der NBank
ist es, bis zum 30. September 2022 die entscheidungsfähigen Anträge zu
bewilligen.
In den
Vorgesprächen mit der NBank hat diese kommuniziert, dass die Anschaffung eines
Bühnenanhängers unkritisch gesehen wird, auch die Errichtung eines Pumptracks
wird als förderfähige Maßnahme angesehen.
Die Umsetzung
dieser Maßnahmen muss bis zum 31.03.2023 erfolgt sein. Laut
Förderrichtlinie ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko nicht
förderschädlich. Nach Prüfung aller Optionen ist eine Verwirklichung der
Projekte nur in Verbindung mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn realisierbar.
Hierbei besteht für die Stadt Fürstenau ein Ausfallrisiko für die beantragten
Förderungen in Höhe von 52.700 € (mobile Bühne) und 227.159 € (Pumptrack).
M o o r m a n n |
|
W ü b b e l |
Fachdienst I |
|
Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt im Rahmen der beantragten Förderungen „Anschaffung mobiler Bühnenanhänger“ und „Errichtung Pumptrack“ aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu vollziehen und somit die Beschaffung bzw. den Bau einzuleiten.