Betreff
Vorzeitiger Maßnahmebeginn Projekte Perspektive Innenstadt
Vorlage
FB 1/048/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Bisher gibt es für die seitens der Stadt Fürstenau gestellten Anträge noch keine Bewilligung der NBank. Durch den Städte- und Gemeindebund ist mitgeteilt worden, dass für die Bearbeitung von mehr als 1.000 Förderanträgen die bisherigen Personalkapazitäten nicht ausgereicht haben. Daher erfolgt nun eine Unterstützung durch das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und für Regionale Entwicklung (MB). Zusätzlich sind NBank-intern weitere Mitarbeiter mit der Bearbeitung der Anträge beauftragt worden. Ziel der NBank ist es, bis zum 30. September 2022 die entscheidungsfähigen Anträge zu bewilligen.

 

In den Vorgesprächen mit der NBank hat diese kommuniziert, dass die Anschaffung eines Bühnenanhängers unkritisch gesehen wird, auch die Errichtung eines Pumptracks wird als förderfähige Maßnahme angesehen.

 

Die Umsetzung dieser Maßnahmen muss bis zum 31.03.2023 erfolgt sein. Laut Förderrichtlinie ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko nicht förderschädlich. Nach Prüfung aller Optionen ist eine Verwirklichung der Projekte nur in Verbindung mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn realisierbar. Hierbei besteht für die Stadt Fürstenau ein Ausfallrisiko für die beantragten Förderungen in Höhe von 52.700 € (mobile Bühne) und 227.159 € (Pumptrack).

 

 


M o o r m a n n

 

W ü b b e l

Fachdienst I

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt im Rahmen der beantragten Förderungen  „Anschaffung mobiler Bühnenanhänger“ und „Errichtung Pumptrack“ aus dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu vollziehen und somit die Beschaffung bzw. den Bau einzuleiten.