- Aufstellung einer Vergaberichtlinie
Der Rat der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 beschlossen, zukünftig über die Verkaufsbedingungen für jeweilig abgeschlossene Gebiete zu beschließen.
Da die Nachfrage nach Baugrundstücken voraussichtlich die Anzahl der städtischen Grundstücke in dem vorgenannten Bereich übersteigen wird, sollten Kriterien beschlossen werden, nach denen eine Vergabe der Baugrundstücke an Interessenten erfolgen soll. Die Vergabe in rein zeitlicher Reihenfolge der Interessenbekundung sollte aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen.
In dem anliegenden Entwurf einer Vergaberichtlinie inclusive –kriterien sind u. a. eingeflossen, dass Paare mit Kindern, Ortsansässige bzw. nahe Angehörige Ortsansässiger, Personen mit einem Arbeitsplatz vor Ort sowie ehrenamtlich Tätige in der Reihenfolge der Grundstücksvergabe Vorteile gegenüber Personen haben, die die vorgenannten Kriterien nicht mitbringen. Bezüglich der punktemäßigen Gewichtung der einzelnen Kriterien hat die Verwaltung ihren Vorschlag mit in den Entwurf eingearbeitet.
Es ist vorgesehen, die Vermarktung möglichst gleichzeitig mit der Kreissparkasse Bersenbrück zu beginnen, sobald absehbar ist, wann die Erschließungsanlagen fertiggestellt und damit die Baugrundstücke bebaubar sind. Die Interessenten der in der Verwaltung geführten Liste sollen zeitgleich mit der Information der sonstigen Öffentlichkeit über die Zeitung und den Internetauftritt der Stadt Fürstenau, schriftlich über die Verfügbarkeit und die baldige Möglichkeit einer Bewerbung um Plätze informiert werden. Über einen Zeitraum von 10 Wochen soll dann für sämtliche Interessenten die Möglichkeit bestehen, sich digital und persönlich über die vorhandenen Plätze und die Veräußerungskonditionen zu informieren und sich ggf. zu bewerben. Dabei können die Bewerber eine persönliche Rangliste der von ihnen favorisierten Grundstücke angeben. Anschließend ist mittels der Vergabekriterien anhand der erreichten Punktzahl eine Reihenfolge für die Vergabe festzulegen.
Die Auswertung der Bewerber/innen wird dem Stadtrat vorgelegt.
S ö h n c h e n |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
- Die anliegende
Vergaberichtlinie wird beschlossen.
- Die Verwaltung
wird beauftragt, die Vermarktung der Grundstücke im Gebiet des
Teilumlegungsplans III Kollenpohl vorzunehmen, sobald absehbar ist, wann
die Grundstücke bebaubar sind. Den Interessenten soll eine Frist von 10
Wochen zur Abgabe einer Bewerbung gegeben werden.
- Nach Abschluss der
Bewerbungsfrist ist eine Auswertung durch die Verwaltung vorzunehmen. Das
Ergebnis ist dem Rat vorzustellen.
- Die Grundstücke
werden entsprechend der Vergaberichtlinie vorbehaltlich der Zustimmung des
Rates vergeben und verkauft.