Betreff
Verkauf von Grundstücksen im Bereich des Teilumlegungsplans III Kollenpohl
- Aufstellung einer Vergaberichtlinie
Vorlage
FB 5/035/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Stadt Fürstenau ist Eigentümerin von 12 Baugrundstücken im Bereich des Teilumlegungsgebiets III Kollenpohl, die zur Veräußerung angeboten werden können. Mit den Arbeiten zur Erschließung des Gebiets wird in Kürze begonnen. Die städtischen Grundstücke sind zwischen 559 qm und 1.051 qm groß. Die Lage ist in der Beschlussvorlage FB 5/034/2022 dargestellt.

 

Der Rat der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 beschlossen, zukünftig über die Verkaufsbedingungen für jeweilig abgeschlossene Gebiete zu beschließen.

 

Da die Nachfrage nach Baugrundstücken voraussichtlich die Anzahl der städtischen Grundstücke in dem vorgenannten Bereich übersteigen wird, sollten Kriterien beschlossen werden, nach denen eine Vergabe der Baugrundstücke an Interessenten erfolgen soll. Die Vergabe in rein zeitlicher Reihenfolge der Interessenbekundung sollte aus Sicht der Verwaltung nicht erfolgen.

 

In dem anliegenden Entwurf einer Vergaberichtlinie inclusive –kriterien sind u. a. eingeflossen, dass Paare mit Kindern, Ortsansässige bzw. nahe Angehörige Ortsansässiger, Personen mit einem Arbeitsplatz vor Ort sowie ehrenamtlich Tätige in der Reihenfolge der Grundstücksvergabe Vorteile gegenüber Personen haben, die die vorgenannten Kriterien nicht mitbringen. Bezüglich der punktemäßigen Gewichtung der einzelnen Kriterien hat die Verwaltung ihren Vorschlag mit in den Entwurf eingearbeitet.

 

Es ist vorgesehen, die Vermarktung möglichst gleichzeitig mit der Kreissparkasse Bersenbrück zu beginnen, sobald absehbar ist, wann die Erschließungsanlagen fertiggestellt und damit die Baugrundstücke bebaubar sind. Die Interessenten der in der Verwaltung geführten Liste sollen zeitgleich mit der Information der sonstigen Öffentlichkeit über die Zeitung und den Internetauftritt der Stadt Fürstenau, schriftlich über die Verfügbarkeit und die baldige Möglichkeit einer Bewerbung um Plätze informiert werden. Über einen Zeitraum von 10 Wochen soll dann für sämtliche Interessenten die Möglichkeit bestehen, sich digital und persönlich über die vorhandenen Plätze und die Veräußerungskonditionen zu informieren und sich ggf. zu bewerben. Dabei können die Bewerber eine persönliche Rangliste der von ihnen favorisierten Grundstücke angeben. Anschließend ist mittels der Vergabekriterien anhand der erreichten Punktzahl eine Reihenfolge für die Vergabe festzulegen.

 

Die Auswertung der Bewerber/innen wird dem Stadtrat vorgelegt.

 

 


S ö h n c h e n

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die anliegende Vergaberichtlinie wird beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vermarktung der Grundstücke im Gebiet des Teilumlegungsplans III Kollenpohl vorzunehmen, sobald absehbar ist, wann die Grundstücke bebaubar sind. Den Interessenten soll eine Frist von 10 Wochen zur Abgabe einer Bewerbung gegeben werden.

 

  1. Nach Abschluss der Bewerbungsfrist ist eine Auswertung durch die Verwaltung vorzunehmen. Das Ergebnis ist dem Rat vorzustellen.

 

  1. Die Grundstücke werden entsprechend der Vergaberichtlinie vorbehaltlich der Zustimmung des Rates vergeben und verkauft.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

 

R a m l e r

Fachbereich 3