Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen 2021
Vorlage
FG 20/007/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Im Jahresabschluss 2021 werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 174.698,88 € ausgewiesen, die nachträglich zu genehmigen sind.

 

Budget

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbar d.

Verfügbar

 

Ansatz

Gebucht

Verfügbar

Ansatz

Gebucht

Mehrerträge

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilhaushalt 7

2.567.700 €

2.713.915,63 €

-146.215,63 €

12.217.800 €

12.310.179,49 €

92.379,49 €

-53.836,14 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rückstellungen

0 €

42.916,52 €

-42.916,52 €

0 €

15.150,00 €

15.150,00 €

-27.766,52 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Liegenschaften

1.460.400 €

1.565.313,84 €

-104.913,84 €

51.100 €

60.846,31 €

11.817,62 €

-93.096,22 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

 

 

 

 

 

 

-174.698,88 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Mehraufwendungen beim Budget Teilhaushalt 7 (Allgemeine Finanzwirtschaft) resultieren aus der Finanzzuweisung an die Mitgliedsgemeinden im Rahmen der Ausgleichsfunktion der Samtgemeinde in Höhe von 154.969,00 € (SG/SGR/02/2019 vom 27.06.2019, P. Ö16).

 

Die Mehraufwendungen beim Budget Rückstellungen sind zurückzuführen auf Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und geleistete Mehrzeiten/Überstunden. Die Bemessung erfolgte unter Zugrundelegung der Personalkosten.

 

Die Mehraufwendungen beim Budget Liegenschaften sind im Wesentlichen zurückzuführen auf höhere Heizkosten und eine Rückstellung über 50.000 € für die Sanierung der Heizungsanlage im Verwaltungsgebäude.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen war durch Minderaufwendungen beim Budget Personal gewährleistet.


R i c h t e r

M o o r m a n n

W ü b b e l

Fachgebiet 20

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die nachgewiesenen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 174.698,88 € aus dem Haushaltsjahr 2021 werden genehmigt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Beschlussvorlage.

 

M o o r m a n n

Fachdienst I