Betreff
Errichtung eines Pumptracks im Bürgerpark der Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 6/015/2022
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses und des Stadtrates vom 14.12.2021, wurde die Verwaltung der Stadt Fürstenau mit der Beauftragung einer Fachplanung eines Pumpracks beauftragt. Der Standort ist an die bestehende Skateanlage, westlich angrenzend an den Bürgerpark, zu planen, bei gleichzeitiger Optimierung der dort bestehenden Sportfläche (Bolzplatz, Basketball- sowie Skateanlage).

Daraufhin wurde die Fa. RadQuartier GmbH, mit der Planung beauftragt.

Im Zuge der Planung wurde ein Workshop durchgeführt. Teilnehmende waren u.a. Vertreter des Jugendparlaments sowie interessierte Jugendliche aus der Stadt Fürstenau. Ziel hierbei war es, sowohl den Jugendlichen die Planungsansätze vorzustellen als auch Wünsche und Anregungen der zukünftigen Nutzer des Pumptracks bestmöglich in die Planung zu integrieren, um eine größtmögliche Attraktivität der neuen Sportstätte zu generieren.

Auf Grundlage der Ergebnisse aus dem Planungsworkshop sowie der Vorgaben der Verwaltung hinsichtlich des Standortes, hat die Firma RadQuartier zwei Varianten unterschiedlicher Größen zur Ausführung des Pumptracks erarbeitet.

Der Planer wird in der Sitzung des Verwaltungsausschusses online zugeschaltet und die verschiedenen Varianten ausführlich vorstellen:

Variante 1:                              Variante 2:

Gesamtfläche:                                    rd. 1250 m²                            rd. 1320 m²

Fahrfläche:                                          rd. 448 m²                               rd. 500 m²

Fahrlänge:                                           rd. 160 m                                rd. 200 m

Kostenschätzung:                               218.085 €                               290.487 €      

zzgl. rund 3 % Nebenkosten

Baukosten (brutto):                            225.000 €                               300.000 €      

Planungsleistung:                                   9.639 €                                   9.639 €

Sonstiges (~3,5 %):                               8.361 €                                 10.361 €

Gesamtkosten (100 %):                    243.000 €                               320.000 €

Bei der Variante 2 wurde eine bedarfs- und nutzerorientierte Variante geschaffen, in der mit Blick auf die potentiellen Nutzerzahlen, ermittelt aus der Einwohnerzahl, geplant wurde. Zudem konnten hierbei die im Planungsworkshop erarbeiteten Wünsche der zukünftigen Nutzer vollständig realisiert werden.

Aufgrund der erheblichen Überschreitung des vorgegebenen Kostenrahmens wurde die reduzierte Variante 1 erarbeitet, bei der nicht alle Wünsche und Anregungen aus dem Workshop berücksichtigt werden können.

Vorteile Variante 2 gegenüber Variante 1:

-        Attraktivität für Nutzer über die Stadtgrenzen Fürstenaus hinaus.

-        Vollständige Umsetzung der Ergebnisse aus dem Planungsworkshop mit den zukünftigen Nutzern.

-        Bedarfsorientiert – Größe der Anlage anhand der Einwohnerzahlen und der damit voraussichtlichen Nutzung der Anlage ermittelt.

-        Anspruchsvoller: In Variante 2 wurde zusätzlich eine Ausweichfahrspur (dirtline) mit anspruchsvolleren Elementen eingeplant, um vor allem für ein langlebiges Fahr- und Nutzervergnügen zu sorgen.

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 11 G „Bürgerpark“, weist in dem Bereich der geplanten Fläche für den Pumptrack einen Teilbereich für „Sport- und Freizeitanlagen“ aus. In diesem Teilbereich wurden die bestehende Skateanlage, der Basketball- sowie der Bolzplatz angelegt (siehe Anlage „Lageplan – Bestandsnutzung“).

Anfängliches Ziel war es, den Pumptrack direkt östlich der Skateanlage zu planen, also auf dem aktuellen Basketballfeld, welches wiederum verkleinert und an anderer Stelle hätte neu errichtet werden sollen. Allerdings würde der Pumptrack aufgrund der benötigten Grundfläche (Pumptrack, inkl. der Rand- und Böschungsbereiche) bei Variante 1 und 2, die gemäß B-Plan vorgegebenen Grenzen für „Spiel- und Freizeitflächen“ überschreiten (siehe Anlage „Lageplan_Variante 1“). Dies hat zur Folge, dass zusätzlich zum notwendigen Bauantrag ein Antrag auf Befreiung vom B-Plan zu stellen und ein Lärmgutachten (Schallemissionsprognose) zu beauftragen und einzureichen wären.

Um die daraus resultierenden Mehrkosten (Lärmgutachten ca. 6.000 € /Befreiung B-Plan kostenlos aber zeitintensiv) sowie Zeitverzögerungen zu vermeiden, wurde der Standort in den Bereich des Bolzplatzes südlich der Skateanlage (siehe Anlage „Lageplan Variante 2“) verlegt. Hier werden die Grenzen des B-Plans für Sport- und Freizeitflächen eingehalten, sodass neben dem Bauantrag keine weiteren Anträge und Gutachten gestellt/erarbeitet werden müssen. Ein weiterer Vorteil liegt im Erhalt des Basketballfeldes. Der Bolzplatz, welcher für die derzeitige Nutzung überdimensioniert ist, könnte in kleinerer Form an die südliche Grenze der für Sport- und Freizeitanlagen vorgesehenen Fläche verlegt werden, womit alle ursprünglich enthaltenen Sportanlagen auch nach Herstellung des Pumptracks auf der Sportfläche enthalten sind. Damit wird eine sehr breite Nutzergruppe angesprochen.

Im Rahmen des Sofortprogramms „Perspektive Innenstadt“ erhält die Stadt Fürstenau ein kommunales Budget über 345.000 €. Die Förderquote beträgt 90 %, so dass die förderfähige Investitionssumme rd. 383.300 € beträgt. Hieraus sollten folgende Projekte vorrangig umgesetzt werden:

 

1)     Einrichtung des Multifunktionshauses

2)     Errichtung eines Pumptracks

3)     Umgestaltung und naturnahe Erweiterung des Kinderspielplatzes im Bürgerpark

4)     Anschaffung eines Bühnenanhängers

 

Für die Aufwertung des Bürgerparks mit Pumptrack und Erweiterung des Spielplatzes wurden Fördermittel in Höhe von 227.159 € beantragt. Für das Multifunktionshaus (Gesamtkosten 80.000 €) wurden 72.000 € und für die Anschaffung des Bühnenanhängers (Gesamtkosten 58.000 €) weitere 52.200 € beantragt, so dass das zur Verfügung stehende Budget ohne Aufwertung des Spielplatzes bereits rechnerisch überschritten ist und die Maximalförderung von 90 % nicht mehr erreicht werden kann. Zwar wurde eine Budgeterhöhung um 200.000 € bereits Im Förderantrag „Perspektive Innenstadt“ beantragt, ob diese Mittel überhaupt bewilligt werden können, ist jedoch nicht absehbar.

 

Bei einem Förderbudget von 345.000 € und nach Abzug der Maximalförderung für das Multifunktionshaus und den Bühnenanhänger stehen für die Errichtung des Pumptracks und der Erweiterung des Spielplatzes noch Fördermittel in Höhe von rd. 220.800 € (=345.000 € - 72.000 € – 52.200 €) zur Verfügung.

Die Finanzierungssituation stellt sich damit wie folgt dar:

Projektkosten:                                     Variante 1:                              Variante 2:

Gesamtkosten (100 %):                    243.000 €                               320.000 €

Förderfähige Summe (90 %):           218.700 €                               288.000 €

Maximal verfügbar:                            218.700 €                               220.800 €

 

Mit Umsetzung der Variante 1 wäre also der zur Verfügung stehende Förderrahmen nahezu aufgebracht. Der Eigenanteil hierfür betrüge rd. 24.300 €. Bei Variante 2 betrüge der Eigenanteil nach Abzug des Förderrahmens rd. 99.200 €.

 

Mit einer Bewilligung des Förderantrags wird im Herbst 2022 gerechnet. Die Maßnahme muss bis 31.03.2022 umgesetzt sein. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausdrücklich nicht förderschädlich.

 

Mit der Umsetzung des Pumptracks ist also der vorhandene Förderrahmen ausgeschöpft, so dass für die Aufwertung des Spielplatzes im Bürgerpark aktuell keine Fördermittel zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden hierfür aber bereits unabhängig vom Förderprogramm Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € eingeplant. Um eine attraktive und naturnahe Aufwertung des Spielplatzes zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, ein Gestaltungskonzept zu erstellen und die sich daraus ergebende Kostenschätzung im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 zu diskutieren.


H a f f e r k a m p

W a g e n e r

W ü b b e l

Fachbereich 6

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 

1.      Lageplan – Bestandsnutzung

2.      Lageplan_Variante 1

3.      Lageplan_Variante 2


Beschlussvorschlag:

 

 

1.         Die Ausführung des Pumptracks erfolgte nach Variante ___________.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben.

 

3.         Die Verwaltung wird, nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses, ermächtigt den Auftrag an die Firma zu erteilen, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

 

4.         Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von _________ € sind im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig bereitzustellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: je nach Beschlussfassung bis 320.000,00 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 120.700 €

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto: 551.00 / 602.00.01 / 096031

Investitions-Nr.: IFÜ-551-01

 

 Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung

     gegenüber in Höhe von rd. 219.300 € (eingeplant in 2023)

 

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht vollständig zur Verfügung

     und müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. Eine Deckung kann durch

     Mittelverschiebung sichergestellt werden.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I