Gemäß
Beschluss des Verwaltungsausschusses und des Stadtrates vom 14.12.2021, wurde
die Verwaltung der Stadt Fürstenau mit der Beauftragung einer Fachplanung eines
Pumpracks beauftragt. Der Standort ist an die bestehende Skateanlage, westlich
angrenzend an den Bürgerpark, zu planen, bei gleichzeitiger Optimierung der
dort bestehenden Sportfläche (Bolzplatz, Basketball- sowie Skateanlage).
Daraufhin
wurde die Fa. RadQuartier GmbH, mit der Planung beauftragt.
Im
Zuge der Planung wurde ein Workshop durchgeführt. Teilnehmende waren u.a.
Vertreter des Jugendparlaments sowie interessierte Jugendliche aus der Stadt
Fürstenau. Ziel hierbei war es, sowohl den Jugendlichen die Planungsansätze
vorzustellen als auch Wünsche und Anregungen der zukünftigen Nutzer des
Pumptracks bestmöglich in die Planung zu integrieren, um eine größtmögliche
Attraktivität der neuen Sportstätte zu generieren.
Auf
Grundlage der Ergebnisse aus dem Planungsworkshop sowie der Vorgaben der
Verwaltung hinsichtlich des Standortes, hat die Firma RadQuartier zwei
Varianten unterschiedlicher Größen zur Ausführung des Pumptracks erarbeitet.
Der
Planer wird in der Sitzung des Verwaltungsausschusses online zugeschaltet und
die verschiedenen Varianten ausführlich vorstellen:
Variante
1: Variante
2:
Gesamtfläche: rd. 1250 m² rd.
1320 m²
Fahrfläche: rd. 448 m² rd. 500 m²
Fahrlänge: rd. 160 m rd. 200 m
Kostenschätzung: 218.085 € 290.487
€
zzgl. rund
3 % Nebenkosten
Baukosten
(brutto): 225.000 € 300.000 €
Planungsleistung: 9.639 € 9.639 €
Sonstiges
(~3,5 %): 8.361 € 10.361 €
Gesamtkosten
(100 %): 243.000 € 320.000 €
Bei
der Variante 2 wurde eine bedarfs- und nutzerorientierte Variante geschaffen,
in der mit Blick auf die potentiellen Nutzerzahlen, ermittelt aus der
Einwohnerzahl, geplant wurde. Zudem konnten hierbei die im Planungsworkshop
erarbeiteten Wünsche der zukünftigen Nutzer vollständig realisiert werden.
Aufgrund
der erheblichen Überschreitung des vorgegebenen Kostenrahmens wurde die
reduzierte Variante 1 erarbeitet, bei der nicht alle Wünsche und Anregungen aus
dem Workshop berücksichtigt werden können.
Vorteile Variante 2 gegenüber Variante 1:
-
Attraktivität für Nutzer über die Stadtgrenzen
Fürstenaus hinaus.
-
Vollständige Umsetzung der Ergebnisse aus dem
Planungsworkshop mit den zukünftigen Nutzern.
-
Bedarfsorientiert – Größe der Anlage anhand der
Einwohnerzahlen und der damit voraussichtlichen Nutzung der Anlage ermittelt.
-
Anspruchsvoller: In Variante 2 wurde zusätzlich
eine Ausweichfahrspur (dirtline) mit anspruchsvolleren Elementen eingeplant, um
vor allem für ein langlebiges Fahr- und Nutzervergnügen zu sorgen.
Der
bestehende Bebauungsplan Nr. 11 G „Bürgerpark“, weist in dem Bereich der
geplanten Fläche für den Pumptrack einen Teilbereich für „Sport- und
Freizeitanlagen“ aus. In diesem Teilbereich wurden die bestehende Skateanlage,
der Basketball- sowie der Bolzplatz angelegt (siehe Anlage „Lageplan –
Bestandsnutzung“).
Anfängliches
Ziel war es, den Pumptrack direkt östlich der Skateanlage zu planen, also auf
dem aktuellen Basketballfeld, welches wiederum verkleinert und an anderer
Stelle hätte neu errichtet werden sollen. Allerdings würde der Pumptrack
aufgrund der benötigten Grundfläche (Pumptrack, inkl. der Rand- und
Böschungsbereiche) bei Variante 1 und 2, die gemäß B-Plan vorgegebenen Grenzen
für „Spiel- und Freizeitflächen“ überschreiten (siehe Anlage „Lageplan_Variante
1“). Dies hat zur Folge, dass zusätzlich zum notwendigen Bauantrag ein Antrag
auf Befreiung vom B-Plan zu stellen und ein Lärmgutachten
(Schallemissionsprognose) zu beauftragen und einzureichen wären.
Um
die daraus resultierenden Mehrkosten (Lärmgutachten ca. 6.000 € /Befreiung
B-Plan kostenlos aber zeitintensiv) sowie Zeitverzögerungen zu vermeiden, wurde
der Standort in den Bereich des Bolzplatzes südlich der Skateanlage (siehe Anlage
„Lageplan Variante 2“) verlegt. Hier werden die Grenzen des B-Plans für Sport-
und Freizeitflächen eingehalten, sodass neben dem Bauantrag keine weiteren
Anträge und Gutachten gestellt/erarbeitet werden müssen. Ein weiterer Vorteil
liegt im Erhalt des Basketballfeldes. Der Bolzplatz, welcher für die derzeitige
Nutzung überdimensioniert ist, könnte in kleinerer Form an die südliche Grenze
der für Sport- und Freizeitanlagen vorgesehenen Fläche verlegt werden, womit
alle ursprünglich enthaltenen Sportanlagen auch nach Herstellung des Pumptracks
auf der Sportfläche enthalten sind. Damit wird eine sehr breite Nutzergruppe
angesprochen.
Im
Rahmen des Sofortprogramms „Perspektive Innenstadt“ erhält die Stadt Fürstenau
ein kommunales Budget über 345.000 €. Die Förderquote beträgt 90 %, so dass die
förderfähige Investitionssumme rd. 383.300 € beträgt. Hieraus sollten folgende
Projekte vorrangig umgesetzt werden:
1) Einrichtung
des Multifunktionshauses
2) Errichtung
eines Pumptracks
3) Umgestaltung
und naturnahe Erweiterung des Kinderspielplatzes im Bürgerpark
4) Anschaffung
eines Bühnenanhängers
Für die
Aufwertung des Bürgerparks mit Pumptrack und Erweiterung des Spielplatzes
wurden Fördermittel in Höhe von 227.159 € beantragt. Für das Multifunktionshaus
(Gesamtkosten 80.000 €) wurden 72.000 € und für die Anschaffung des
Bühnenanhängers (Gesamtkosten 58.000 €) weitere 52.200 € beantragt, so dass das
zur Verfügung stehende Budget ohne Aufwertung des Spielplatzes bereits
rechnerisch überschritten ist und die Maximalförderung von 90 % nicht mehr
erreicht werden kann. Zwar wurde eine Budgeterhöhung um 200.000 € bereits Im
Förderantrag „Perspektive Innenstadt“ beantragt, ob diese Mittel überhaupt
bewilligt werden können, ist jedoch nicht absehbar.
Bei einem
Förderbudget von 345.000 € und nach Abzug der Maximalförderung für das
Multifunktionshaus und den Bühnenanhänger stehen für die Errichtung des
Pumptracks und der Erweiterung des Spielplatzes noch Fördermittel in Höhe von
rd. 220.800 € (=345.000 € - 72.000 € – 52.200 €) zur Verfügung.
Die
Finanzierungssituation stellt sich damit wie folgt dar:
Projektkosten: Variante
1: Variante
2:
Gesamtkosten
(100 %): 243.000 € 320.000 €
Förderfähige
Summe (90 %): 218.700 € 288.000 €
Maximal
verfügbar: 218.700
€ 220.800 €
Mit
Umsetzung der Variante 1 wäre also der zur Verfügung stehende Förderrahmen
nahezu aufgebracht. Der Eigenanteil hierfür betrüge rd. 24.300 €. Bei Variante
2 betrüge der Eigenanteil nach Abzug des Förderrahmens rd. 99.200 €.
Mit einer
Bewilligung des Förderantrags wird im Herbst 2022 gerechnet. Die Maßnahme muss
bis 31.03.2022 umgesetzt sein. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist ausdrücklich nicht
förderschädlich.
Mit der
Umsetzung des Pumptracks ist also der vorhandene Förderrahmen ausgeschöpft, so
dass für die Aufwertung des Spielplatzes im Bürgerpark aktuell keine
Fördermittel zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden
hierfür aber bereits unabhängig vom Förderprogramm Haushaltsmittel in Höhe von
30.000 € eingeplant. Um eine attraktive und naturnahe Aufwertung des
Spielplatzes zu ermöglichen, wird vorgeschlagen, ein Gestaltungskonzept zu
erstellen und die sich daraus ergebende Kostenschätzung im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2023 zu diskutieren.
H a f f e r k a m p |
W a g e n e r |
W ü b b e l |
Fachbereich 6 |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Anlagen
1. Lageplan – Bestandsnutzung
2. Lageplan_Variante 1
3. Lageplan_Variante 2
Beschlussvorschlag:
1. Die Ausführung des Pumptracks erfolgte nach Variante ___________.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme öffentlich auszuschreiben.
3. Die Verwaltung wird, nach Vorlage des Ausschreibungsergebnisses, ermächtigt den Auftrag an die Firma zu erteilen, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
4. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von _________ € sind im Haushaltsjahr 2022 überplanmäßig bereitzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
I. Gesamtkosten der
Maßnahme: je nach Beschlussfassung bis 320.000,00 €
II. davon für den laufenden
Haushalt vorgesehen: 120.700 €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Kostenträger / Kostenstelle /
Konto: 551.00 / 602.00.01 / 096031
Investitions-Nr.: IFÜ-551-01
Den erforderlichen Mitteln stehen
Einzahlungen/Erlöse zur Deckung
gegenüber in Höhe von rd. 219.300 €
(eingeplant in 2023)
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd.
Haushaltsjahr nicht vollständig zur Verfügung
und müssen überplanmäßig bereitgestellt
werden. Eine Deckung kann durch
Mittelverschiebung sichergestellt werden.
M o o r m a n n
Fachdienst I