In der Sitzung des Werksausschusses am 27.02.2007 (SG/SWA/01/2007, P. Ö 12) wurde der Wirtschaftplan des Eigenbetriebes der Samtgemeinde Fürstenau für das Wirtschaftsjahr 2007 einstimmig ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an den Samtgemeindeausschuss verwiesen.
Aufgrund der Beratungen in der vorgenannten Sitzung soll für den Bereich der Abteilung Schmutzwasser zurzeit keine Gebührenerhöhung vorgenommen werden, da zunächst das Jahresergebnis 2006 abzuwarten ist.
Die geänderten Seiten des Wirtschaftsplanentwurfes (ohne Erhöhung der Gebühren und Abschreibungen) sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
(Richter) |
(Weymann) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb der Samtgemeinde Fürstenau für das Wirtschaftsjahr 2007, der
a) im
Ergebnishaushalt
die ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf je 1.686.000 €
festsetzt,
die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf je 0 €
festsetzt,
b) im Finanzhaushalt
die Einzahlungen auf 1.896.600 €
die Auszahlungen auf 2.002.100 €
festsetzt,
Von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen
auf Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.499.300 €
auf Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.259.400 €
auf Einzahlungen für Investitionen 166.100 €
auf Auszahlungen für Investitionen 415.500 €
auf Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 231.200 €
auf Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 327.200 €
c) den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen auf 231.200 €
festsetzt,
d) Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,
e) den Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2007 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, auf 280.000 € festsetzt,
wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gebühren bei den Abteilungen Straßenreinigung, Regenwasser und Bestattungswesen werden kostendeckend erhoben. Da sich im Bereich der Abteilung Schmutzwasser im Finanzhaushalt ein Defizit in Höhe von 89.600 € ergibt, ist hier in nächster Zeit eine Anpassung der Gebühren erforderlich.
(Weymann)
Fachdienst II